Mindestanforderungen an Prozesse und Ergebnisse der Versorgung: Konzept für die Messung und Bewertung
In seinen Strukturrichtlinien legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mindestanforderungen an Strukturen (z. B. Vorhandensein eines MRT) fest, die erfüllt sein müssen, damit ein Krankenhausstandort Patientinnen und Patienten mit einer bestimmten Indikation versorgen darf.
Am 14. Mai 2020 hat der G-BA das IQTIG beauftragt, Kennzahlen zu entwickeln, mit deren Hilfe Mindestanforderungen auch an Prozesse und Ergebnisse der Versorgung festgelegt werden können.
Leistungserbringer, die die Referenzwerte für bestimmte Prozessindikatoren oder Ergebnisindikatoren nicht erreichen, dürfen dann die entsprechende Versorgungsleistung nicht mehr zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Damit kann durchgesetzt werden, dass Patientinnen und Patienten nur von solchen Leistungserbringern versorgt werden, die bestimmte Mindestanforderungen an Strukturen, Prozesse oder Ergebnisse erreichen.
Das IQTIG kommt zu dem Schluss, dass dafür prinzipiell alle Qualitätsindikatoren in Frage kommen, die die Eignungskriterien für Qualitätsmessungen gemäß den Methodischen Grundlagen des IQTIG erfüllen. Darüber hinaus muss entschieden werden, welche der prinzipiell geeigneten Prozess- und Ergebnisindikatoren für die Festlegung von Mindestanforderungen genutzt werden sollen.
Das IQTIG beschreibt drei verschiedene Möglichkeiten (Szenarien), wie diese Entscheidung getroffen werden kann. Die erste Möglichkeit besteht darin, für jeden Qualitätsindikator einen Referenzwert festzulegen, unterhalb dessen keine Versorgung von Patientinnen und Patienten stattfinden dürfte.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, gezielt diejenigen Prozess- und Ergebnisindikatoren zur Festlegung von Mindestanforderungen zu nutzen, bei denen starke Anreize der Erfüllung der entsprechenden Anforderungen entgegenstehen. Das könnten beispielsweise Indikatoren sein, bei denen trotz beratender und unterstützender Maßnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg keine Qualitätsverbesserung zu beobachten ist.
Das dritte Szenario beschreibt die Möglichkeit, die Qualitätsindikatoren zur Festlegung von Mindestanforderungen aufgrund von Schwerpunktsetzungen auszuwählen; beispielsweise könnten gezielt Mindestanforderungen mittels Patientensicherheitsindikatoren festgelegt werden, um schwerpunktmäßig die Patientensicherheit zu steigern.
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Abschlussbericht
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Stellungnahmen zum Vorbericht
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Würdigung der Stellungnahmen zum Vorbericht
Kommentierung
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Begleittext des G-BA