Kriterien für den gezielten Datenabgleich in der Datenvalidierung nach QSKH-RL

Im Jahr 2017 wurde das IQTIG vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, Kriterien für die Anhaltspunkte zu definieren, wann bei der Datenvalidierung nach § 9 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) die Dokumentationsqualität eines Krankenhausstandortes durch einen gezielten Datenabgleich der QS-Dokumentation mit der Primärdokumentation überprüft werden kann. Parallel dazu sollte das IQTIG Kriterien entwickeln, wie die Dokumentationsqualität bewertet werden soll.
Im Abschlussbericht wurde festgestellt, dass zum Auftragsverständnis zwischen IQTIG und G-BA noch Abstimmungsbedarf bestand. Aufgrund der z. T. vorgegebenen Festlegung der Kriterien war die Ausdifferenzierung bereits determiniert, was eine besondere Herausforderung für die Ausarbeitung bedeutete.

Ein wesentlicher Punkt war, dass das Gesamtkonzept und die festzulegenden Kriterien leichter nachvollziehbar seien sollten. Grundlegend gehen aus den in den einzelnen Kapiteln des Berichts genannten Limitationen für die Umsetzung verschiedene Verfahrensempfehlungen hervor.
Auf Grundlage dieses Weiterentwicklungsprojekts hat das IQTIG mehrere generelle Empfehlungen für die zukünftige Weiterentwicklung der Datenvalidierung abgeleitet und im überarbeiteten Abschlussbericht vom 31. Januar 2020 dargestellt.

Download Bericht zu den Kriterien für den gezielten Datenabgleich in der Datenvalidierung nach QSKH-RL

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