Aufwandsschätzung des Datenvalidierungsverfahrens gemäß § 9 QSKH-RL
Aufgrund der Erweiterung der Bestimmungen zum Datenvalidierungsverfahren in § 9 Abs. 1 der "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern" (QSKH-RL) ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein erhöhter Aufwand für die leistungserbringenden und prüfenden Akteure angenommen worden. Aus diesem Grund beauftragte der G-BA das IQTIG mit Beschluss vom 16. Juli 2020 mit einer Aufwandsschätzung des Datenvalidierungsverfahrens gemäß § 9 QSKH-RL.
Ziel war die Erfassung der Aufwände für alle am Datenvalidierungsverfahren beteiligten Akteure in Bezug auf das Stichprobenverfahren mit Datenabgleich sowie den gezielten Datenabgleich gemäß QSKH-RL. Zusätzlich sollte der subjektive Nutzen der unterschiedlichen Akteure zur Annäherung an eine Aufwand-Nutzen-Abschätzung ermittelt werden und Empfehlungen für zukünftige Anpassungsbedarfe unter Berücksichtigung des Aufwands und subjektiven Nutzens abgeleitet werden.
Zielgruppe der zu erhebenden Daten für die Aufwandsschätzung waren die prüfenden Institutionen (Landesgeschäftsstellen sowie der Medizinische Dienst bei Beauftragung) und die zu überprüfenden Krankenhausstandorte des Datenvalidierungsverfahrens gemäß § 9 Abs. 3 und Abs. 4 QSKH-RL zum Erfassungsjahr 2020.
Die Erhebung der Daten für die Aufwandsschätzung erfolgte mit freiwilliger Teilnahme der am Verfahren beteiligten Akteure durch eine onlinebasierte Befragung zeitgleich zur tatsächlichen Durchführung des Datenvalidierungsverfahrens zum Erfassungsjahr 2020 sowie durch Einzelinterviews mit den am Verfahren beteiligten Akteuren.
Als Ergebnis der Aufwandserhebung lag der durchschnittliche Aufwand für die Krankenhausstandorte lag bei 28,7 Stunden pro Krankenhausstandort und für die prüfenden Institutionen bei 17,5 Stunden pro Krankenhausstandort. Dabei verursachte die Vorbereitungsphase für die Krankenhausstandorte die höchsten Aufwände, während diese bei den prüfenden Institutionen in der Vor-Ort-Überprüfung anfielen.
Eine Verbesserung der Dokumentation aufgrund der durchgeführten Zweiterfassung vor Ort wurde mehrheitlich sowohl von den geprüften Krankenhausstandorten als auch den prüfenden Institutionen als hoch bewertet. Die korrekte Eingabe der QS-Dokumentationsdaten durch die Leistungserbringer ist der Grundstein für korrekt berechnete Ergebnisse in der Qualitätssicherung.
Daher empfiehlt das IQTIG die Beibehaltung der Zweiterfassung als Bestandteil des Datenvalidierungsverfahrens, wobei die Methodik zur Stichprobenziehung zukünftig angepasst werden sollte.
Der Abschlussbericht zur Aufwandsschätzung des Datenvalidierungsverfahrens gemäß §9 QSKH-RL wurde am 24. März 2022 dem G-BA übergeben und am 21.Dezember 2023 durch das Plenum des G-BA zur Veröffentlichung empfohlen.
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