Stand: 30. Juli 2025 (Spezifikation 2026 V01)
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Bezeichnung |
Allgemeiner Hinweis |
Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B)
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Basisdokumentation
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Art der Versicherung
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Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
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Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Achtung: Es dürfen nur die ersten zwei Ziffern des 9-stelligen Institutionskennzeichens exportiert werden.
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besonderer Personenkreis
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§ 301 Vereinbarung
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Patientenidentifizierende Daten
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eGK-Versichertennummer
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln.
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Leistungserbringeridentifizierende Daten
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Institutionskennzeichen
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
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entlassender Standort
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In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient nach Beendigung des stationären Aufenthaltes entlassen wird.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
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behandelnder Standort (OPS)
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Der „behandelnde Standort“ entspricht dem Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird.
Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
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Betriebsstätten-Nummer
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.
Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
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Fachabteilung
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§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
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Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
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Patient
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einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
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Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format:
TT.MM.JJJJ
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geändert
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2026 bis zum 10.01.2026
2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2026 bis zum 20.01.2026
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2026, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2026.
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Aufnahmegrund
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01 = Krankenhausbehandlung, vollstationär
02 = Krankenhausbehandlung, vollstationär mit vorausgegangener vorstationärer Behandlung
05 = stationäre Entbindung
06 = Geburt
07 = Wiederaufnahme wegen Komplikationen (Fallpauschale) nach KFPV 2003
08 = stationäre Aufnahme zur Organentnahme
12 = Krankenhausbehandlung nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG)
§ 301-Vereinbarung
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nicht spezifizierter Aufnahmegrund
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1 = ja
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Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn der Aufnahmegrund gemäß § 301-Vereinbarung SGB V nicht im QS-Dokumentationsbogen dokumentiert werden kann.
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Geburtsdatum
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Format:
TT.MM.JJJJ
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-
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt
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-
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Auslösende OPS-Kodes
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teildatensatzsteuernde OPS-Kodes
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http://www.bfarm.de
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Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
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Teildatensatz Prozedur (PROZ)
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Prozedur
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Eingriff
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Wievielter knieendoprothetischer Eingriff während dieses Aufenthaltes?
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Gültige Angabe:
>= 1
Angabe ohne Warnung:
<= 10
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Hier ist anzugeben, um den wievielten operativen Eingriff es sich bei dem zu dokumentierenden Fall während desselben stationären Aufenthaltes des Patienten handelt. Es werden nur die Eingriffe gezählt, die gemäß QS-Filter des Verfahrens zur Knieendoprothesenversorgung dokumentationspflichtig sind.
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Präoperative Befunde
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wenn Feld 18 <> 1
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Einstufung nach ASA-Klassifikation
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1 = normaler, gesunder Patient
2 = Patient mit leichter Allgemeinerkrankung
3 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung
4 = Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt
5 = moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt
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Die ASA-Klassifikation ist eine Risikoklassifikation der American Society of Anesthesiologists (ASA).
Bezug genommen wird auf die Übersetzung und Beispiele gemäß der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) zum Kerndatensatz Anästhesie Version 3.0 / 2010:
„ASA-Physical Status / ASA-Klassifikation
ASA I: A normal healthy patient (Normaler, gesunder Patient)
ASA II: A patient with mild systemic disease (Patient mit leichter Allgemeinerkrankung, z.B.: gut eingestellter Hypertonus, schwach ausgeprägter Diabetes)
ASA III: A patient with severe systemic disease (Patient mit schwerer Allgemeiner krankung, z.B.: Angina pectoris, früherer Myokardinfarkt, COPD)
ASA IV: A patient with severe systemic disease that is a constant threat to life (Patient mit schwerer Allgemeinerkrankung, die eine ständige Lebensbedrohung darstellt z.B., chronische Herzinsuffizienz, Nierenversagen)
ASA V: A moribund patient who is not expected to survive without the operation (Moribunder Patient, von dem nicht erwartet wird, dass er ohne Operation überlebt z.B., rupturiertes Bauchaortenaneurysma)
[...]"
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Wundkontaminationsklassifikation
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1 = aseptische Eingriffe
2 = bedingt aseptische Eingriffe
3 = kontaminierte Eingriffe
4 = septische Eingriffe
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Präoperative Wundkontamination nach CDC– Kriterien
1 = aseptische Eingriffe:
nichtinfiziertes OP-Gebiet, in dem keine Entzündung vorhanden ist und weder der Respirations-, Gastrointestinal- oder Urogenitaltrakt eröffnet wurden. Sie werden primär verschlossen und, wenn nötig, mit einer geschlossenen Drainage versorgt. Operative Wunden nach stumpfen, nicht penetrierenden Traumata werden eingeschlossen, sofern die o. g. Kriterien erfüllt sind. - z. B. elektive Schilddrüsen-, Herz-, Gelenk-OP.
2 = bedingt aseptische Eingriffe:
Eingriffe, bei denen der Respirations-, Gastrointestinal- oder Urogenitaltrakt unter kontrollierten Bedingungen und ohne ungewöhnliche Kontamination eröffnet werden.
- z. B. Appendektomie oder OP im Bereich des Oropharynx, der Vagina oder der Gallenwege, Sectio caesarea, sofern keine Hinweise für Infektionen oder Verletzungen der aseptischen Technik vorliegen.
3 = kontaminierte Eingriffe:
Offene, frische Zufallswunden, außerdem Operationen mit einem größeren Bruch in der aseptischen Technik (z. B. offene Herzmassage) oder mit deutlichem Austritt von Darminhalt sowie Eingriffe, bei denen eine akute nichteitrige Entzündung vorhanden ist. - z. B. abdominoperineale Rektumamputation, Sectio caesarea bei mütterlichem Fieber, erhöhten Entzündungszeichen oder vorzeitigem Blasensprung.
4 = septische Eingriffe:
Alte Verletzungswunden mit devitalisiertem Gewebe und solche Eingriffe bei bereits vorhandener Infektion oder nach Perforation im Gastrointestinaltrakt. Bei dieser Wundkontaminationsklasse ist das Operationsfeld schon präoperativ mit Erregern von möglichen postoperativen Infektionen besiedelt. - z. B. OP nach Darmperforation, bei eitriger Cholezystitis, Klappenersatz bei florider Endokarditis, Sectio caesarea mit stinkendem Fruchtwasser bei Amnioninfektionssyndrom.
(Quelle: Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) 2004)
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Operation
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Art des Eingriffs
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1 = elektive Knieendoprothesen-Erstimplantation
2 = einzeitiger Wechsel bzw. Komponentenwechsel
3 = Reimplantationen im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels bzw. Komponentenwechsels
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„elektive Knieendoprothesen-Erstimplantation“
Im Teildatensatz „elektive Knieendoprothesen-Erstimplantation“ werden Fälle mit arthrotischer Gelenkveränderung oder mit Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis dokumentiert, die einen ersten Kniegelenksersatz (Voll- oder Teilersatz) erhalten.
„einzeitiger Wechsel bzw. Komponentenwechsel“ bzw. „Reimplantationen im Rahmen eines zweizeitigen Wechsels bzw. Komponentenwechsels“
Im Teildatensatz „Wechsel“ werden sowohl die einzeitigen sowie die zweizeitigen Wechseleingriffe dokumentiert. Bei zweizeitigem Wechsel ist die Indikationsstellung vor dem Ersteingriff bzw. der Explantation im Teildatensatz Wechsel zu dokumentieren.
Frakturbedingte Erstimplantationen einer Endoprothese sind als MDS anzulegen.
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Datum des Eingriffs
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Format:
TT.MM.JJJJ
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OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden.
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Prozedur(en)
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http://www.bfarm.de
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geändert
Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Alle OPS des durchgeführten Eingriffs sind gemäß den gültigen Kodierrichtlinien zu dokumentieren.
In der Version 2005 des OPS hat das DIMDI erstmals Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnung eingeführt: R (Rechts), L (Links) und B (Beidseitig). Für Prozeduren an Lokalisationen, die paarig vorhanden sind (z.B. Leiste, Niere, Oberschenkel etc.), sind die Zusatzkennzeichen R, L oder B verpflichtend. Diejenigen Schlüsselnummern des OPS, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind im OPS-Katalog besonders gekennzeichnet. Das Zusatzkennzeichen für die Seitenbezeichnungen wird hinter dem Kode und einem Doppelpunkt als Trennzeichen angehängt. Fehlt ein erforderliches Zusatzkennzeichen, so ist die Dokumentation unplausibel.
Beispiel: Für den OPS-Kode 5-822.10 (Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk: Bikondyläre Oberflächenersatzprothese, ungekoppelt, ohne Patellaersatz: Nicht zementiert) als Einschlussprozedur für den Datensatz Knieendoprothesen-Erstimplantation ist eine Seitenangabe in den OPS-Feldern der Dokumentation erforderlich. Gültige Kodes sind somit 5-822.10:R, 5-822.10:L oder 5-822.10:B. Die Dokumentation des Kodes 5-822.10 ohne Zusatzkennzeichen ist hier unzulässig.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) / Behandlungstag (ambulant) gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2027 durchgeführte Operationen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2026 gültigen OPS-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2026 aufgenommen worden ist.
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Prozedur
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Intra- und postoperativer Verlauf
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revisionsbedürftige prolongierte Wundsekretion, Serom oder Gelenkerguss
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0 = nein
1 = ja
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Ausschließlich mit Punktion behandelte Serome oder Gelenkergüsse sind nicht gemeint.
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Wunddehiszenz
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0 = nein
1 = ja
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Gemeint ist hier das behandlungsbedürftige Auseinanderweichen der Wundränder der primär verschlossenen Operationswunde.
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sekundäre Nekrose der Wundränder
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0 = nein
1 = ja
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Gemeint ist hier die behandlungsbedürftige, in Folge einer Minderdurchblutung aufgetretene sekundäre Nekrose der Wundränder der primär verschlossenen Operationswunde.
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postoperative Wundinfektion
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0 = nein
1 = ja
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Es gelten die allgemeinen Prinzipien der KISS-Definition für postoperative Wundinfektionen
Für eine Infektion müssen als Reaktion auf das Vorhandensein von Mikroorganismen oder ihrer Toxine lokale oder systemische Infektionszeichen vorliegen.
Es dürfen keine Hinweise existieren, dass die Infektion bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus vorhanden oder in der Inkubationsphase war.
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wenn Feld 24 = 1
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Wundinfektionstiefe
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1 = A1 - postoperative, oberflächliche Wundinfektion
2 = A2 - postoperative, tiefe Wundinfektion
3 = A3 - Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet
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KISS-Definitionen für Postoperative Wundinfektionen:
A1 Postoperative oberflächliche Wundinfektion, die nur Haut oder subkutanes Gewebe mit einbezieht
A2 Postoperative tiefe Wundinfektion
erfasst Faszienschicht und Muskelgewebe.
A3 Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet
erfasst Organe oder Körperhöhlen, die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde.
A3-Infektionen sind u.a.: Knochen- oder Gelenkinfektionen, Infektionen im Mediastinum oder am Herzen (z.B. Endokarditis) oder an den tiefen Gefäßen oder an den Nieren oder der Prostata.
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Teildatensatz Basis (B)
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Basisdokumentation
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Entlassung Krankenhaus
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Entlassungsdatum Krankenhaus
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Format:
TT.MM.JJJJ
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geändert
Gilt bei stationären Eingriffen: Für die Zusammenführung von zeitlich eng beieinander liegenden stationären Aufenthalten gelten die Regelungen der DRG-Fallzusammenführung gemäß § 2 FPV.
Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel
1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2026 bis zum 10.01.2026
2. Krankenausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2026 bis zum 20.1.2026
Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2026, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2026.
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Entlassungsgrund
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siehe Schlüssel 1
§ 301-Vereinbarung: http://www.dkgev.de
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nicht spezifizierter Entlassungsgrund
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1 = ja
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Dieses Datenfeld ist nur zu befüllen, wenn der Entlassungsgrund gemäß § 301-Vereinbarung SGB V nicht im QS-Dokumentationsbogen dokumentiert werden kann.
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Entlassungsdiagnose(n)
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http://www.bfarm.de
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geändert
Achtung! Diese Information soll automatisch aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Es sollen die zutreffenden Diagnosen aus der Anmerkung 2 angegeben werden. Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2027 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im
Jahre 2026 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2026 aufgenommen worden ist.
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Zeitpunkt der Diagnosestellung
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wenn Feld 18 EINSNICHTIN (1) und wenn Feld 28 EINSIN ORTHO_ICD_KOMPL_APOPLEX
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Schlaganfall
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1 = postoperativ erworben
2 = bei Aufnahme
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geändert
Dieses Datenfeld ist zu beantworten, da eine entsprechende Entlassungsdiagnose kodiert wurde. Es ist anzugeben, ob es sich um eine postoperativ erworbene Komplikation handelt (Antwort 1) oder die Diagnose bereits bei Aufnahme vorlag (Antwort 2).
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wenn Feld 18 EINSNICHTIN (1) und wenn Feld 28 EINSIN KEP_ICD_KOMPL_GELENKINFEKT
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Infektion am Gelenk
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1 = postoperativ erworben
2 = bei Aufnahme
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geändert
Dieses Datenfeld ist zu beantworten, da eine entsprechende Entlassungsdiagnose kodiert wurde. Es ist anzugeben, ob es sich um eine postoperativ erworbene Komplikation handelt (Antwort 1) oder die Diagnose bereits bei Aufnahme vorlag (Antwort 2).
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wenn Feld 18 EINSNICHTIN (1) und wenn Feld 28 EINSIN ORTHO_ICD_KOMPL_LUNGEMBOLIE
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Lungenembolie
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1 = postoperativ erworben
2 = bei Aufnahme
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geändert
Dieses Datenfeld ist zu beantworten, da eine entsprechende Entlassungsdiagnose kodiert wurde. Es ist anzugeben, ob es sich um eine postoperativ erworbene Komplikation handelt (Antwort 1) oder die Diagnose bereits bei Aufnahme vorlag (Antwort 2).
Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische Diagnose möglich.
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wenn Feld 18 EINSNICHTIN (1) und wenn Feld 28 EINSIN KEP_ICD_KOMPL_MECHAN und wenn Feld 14 EINSIN KEP_OPS_FOLGEEINGRIFF
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Mechanische Komplikation
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1 = postoperativ erworben
2 = bei Aufnahme
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geändert
Dieses Datenfeld ist zu beantworten, da eine entsprechende Entlassungsdiagnose in Verbindung mit einer dazugehörigen Prozedur kodiert wurde. Es ist anzugeben, ob es sich um eine postoperativ erworbene Komplikation handelt (Antwort 1) oder die Diagnose bereits bei Aufnahme vorlag (Antwort 2).
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wenn Feld 18 EINSNICHTIN (1) und wenn Feld 28 EINSIN ORTHO_ICD_KOMPL_NIERENINSUFF
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akute Niereninsuffizienz
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1 = postoperativ erworben
2 = bei Aufnahme
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geändert
Dieses Datenfeld ist zu beantworten, da eine entsprechende Entlassungsdiagnose kodiert wurde. Es ist anzugeben, ob es sich um eine postoperativ erworbene Komplikation handelt (Antwort 1) oder die Diagnose bereits bei Aufnahme vorlag (Antwort 2).
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wenn Feld 18 EINSNICHTIN (1) und wenn Feld 28 EINSIN ORTHO_ICD_KOMPL_PNEUMONIE
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Pneumonie
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1 = postoperativ erworben
2 = bei Aufnahme
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geändert
Dieses Datenfeld ist zu beantworten, da eine entsprechende Entlassungsdiagnose kodiert wurde. Es ist anzugeben, ob es sich um eine postoperativ erworbene Komplikation handelt (Antwort 1) oder die Diagnose bereits bei Aufnahme vorlag (Antwort 2).
Definitionen nosokomialer Infektionen für die Surveillance im Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS-Definitionen):
• Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene (NRZ), Internet: http://www.nrz-hygiene.de
• Robert Koch-Institut, Berlin, Internet: http://www.rki.de
Infektionen der Unteren Atemwege
C 1 a – C 1 c Pneumonie
C 1 a Klinisch definierte Pneumonie
Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen):
▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat
▶ Verdichtung
▶ Kavernenbildung
▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr
und mindestens eines der folgenden:
▶ Fieber > 38 °C
▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3)
▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre
und mindestens zwei der folgenden:
▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen
▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe
▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch
▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit)
Für Patienten > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr existieren für die klinisch definierte Pneumonie zusätzliche Definitionen (siehe zusätzliche Definitionen C 1 d für Kinder > 12 Monate bis zum 12. Lebensjahr unter www.rki.de).
C 1 b Gewöhnliche bakterielle Pneumonie/Pilzpneumonie
Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen):
▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat
▶ Verdichtung
▶ Kavernenbildung
▶ Pneumatozele bei Kindern unter einem Jahr
und mindestens eines der folgenden:
▶ Fieber > 38 °C
▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3)
▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre
und mindestens eines der folgenden:
▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen
▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe
▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch
▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit)
und mindestens eines der folgenden:
▶ Erregernachweis im Blut
▶ Nachweis eines Erregers aus Pleuraflüssigkeit
▶ Kultureller Nachweis eines ätiologisch in Frage kommenden Erregers aus Trachealsekret, bronchoalveoläre Lavage (BAL) oder geschützte Bürste
▶ Intrazellulärer Bakteriennachweis in ≥ 5 % der bei BAL gewonnenen Zellen
▶ Positive quantitativer Kultur aus Lungenparenchym
▶ Histopathologische Untersuchung zeigt Nachweis invasiver Pilzhyphen oder Pseudohyphen im Lungengewebe oder Abszesse oder Verdichtungen mit Ansammlung zahlreicher polymorphkerniger Neutrophilen in Bronchiolen und Alveolen
C 1 c Atypische Pneumonie
Mindestens eines der folgenden Zeichen lässt sich wiederholt bei Röntgenuntersuchungen des Thorax nachweisen (bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grundkrankheit reicht ein aussagekräftiger Röntgen-Thorax Befund mit einem der nachfolgenden Zeichen):
▶ Neues oder progressives und persistierendes Infiltrat
▶ Verdichtung
▶ Kavernenbildung
und mindestens eines der folgenden:
▶ Fieber > 38 °C
▶ Leukozytose (≥ 12.000/mm3) oder Leukopenie (< 4000/mm3)
▶ Verwirrtheit ohne andere Ursache bei Pat. ≥ 70 Jahre
und mindestens eines der folgenden:
▶ Neues Auftreten von eitrigem Sputum/Trachealsekret oder Veränderung des Sputums/Trachealsekrets (Farbe, Konsistenz, Geruch) oder vermehrte respiratorische Sekretion oder vermehrtes Absaugen
▶ Neuer oder zunehmender Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe
▶ Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch
▶ Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. erhöhter Sauerstoffbedarf, neue Beatmungsnotwendigkeit)
und mindestens eines der folgenden:
▶ Nachweis von Viren, Chlamydien, Legionellen, Bordetella oder Mycoplasma in Atemwegsekreten oder -parenchym in kulturellen oder nicht-kulturellen Verfahren aus Material, welches zum Zweck der Diagnose oder Behandlung entnommen wurde
▶ 4-facher Titeranstieg (IgG) für einen Erreger (z. B. Influenza-Viren, Chlamydien)
▶ 4-facher Anstieg des L. pneumophila Antikörpertiters auf ≥ 1:128 in wiederholten Serumproben
▶ Nachweis von L. pneumophila SG 1 Antigen im Urin
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wenn Feld 18 EINSNICHTIN (1) und wenn Feld 28 EINSIN KEP_ICD_KOMPL_PROTHLUXATION und wenn Feld 14 EINSIN KEP_OPS_REPOSITION
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Endoprothesen(sub)luxation
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1 = postoperativ erworben
2 = bei Aufnahme
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geändert
Dieses Datenfeld ist zu beantworten, da eine entsprechende Entlassungsdiagnose in Verbindung mit einer dazugehörigen Prozedur kodiert wurde. Es ist anzugeben, ob es sich um eine postoperativ erworbene Komplikation handelt (Antwort 1) oder die Diagnose bereits bei Aufnahme vorlag (Antwort 2).
Hier sind auch rezidivierende (= mindestens 2-mal aufgetretene) Endoprothesen(sub)luxationen ohne röntgenologische Zeichen zu dokumentieren.
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wenn Feld 18 EINSNICHTIN (1) und wenn Feld 28 EINSIN KEP_ICD_KOMPL_RUPTURQUASEHNE
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Ruptur der Quadrizepssehne/Ligamentum patellae
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1 = postoperativ erworben
2 = bei Aufnahme
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geändert
Dieses Datenfeld ist zu beantworten, da eine entsprechende Entlassungsdiagnose kodiert wurde. Es ist anzugeben, ob es sich um eine postoperativ erworbene Komplikation handelt (Antwort 1) oder die Diagnose bereits bei Aufnahme vorlag (Antwort 2).
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wenn Feld 18 EINSNICHTIN (1) und wenn Feld 28 EINSIN ORTHO_ICD_KOMPL_THROMBOSE
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Bein-/Beckenvenenthrombose
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1 = postoperativ erworben
2 = bei Aufnahme
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geändert
Dieses Datenfeld ist zu beantworten, da eine entsprechende Entlassungsdiagnose kodiert wurde. Es ist anzugeben, ob es sich um eine postoperativ erworbene Komplikation handelt (Antwort 1) oder die Diagnose bereits bei Aufnahme vorlag (Antwort 2).
Nachweis durch bildgebendes Verfahren oder klinische Diagnose möglich.
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