Stand: 30. September 2024 (Spezifikation 2025 V02)
Zeile |
Bezeichnung |
Allgemeiner Hinweis |
Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B)
|
Basisdokumentation
|
Abrechnungs- und leistungsbezogene Daten
|
|
Status der Leistungserbringung
|
2 = KV Arzt - ambulante Leistungserbringung durch ärztlichen Psychotherapeuten kollektivvertraglich
4 = KV Psychologe - ambulante Leistungserbringung durch psychologischen Psychotherapeuten kollektivvertraglich
5 = SV - ambulante Leistungserbringung durch psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten im Rahmen von Selektivverträgen
|
Das Datenfeld "Status der Leistungserbringung" dient der Identifikation derjenigen/desjenigen, die/der die Behandlung durchführt. Handelt es sich bei der durchführenden Ärztin / dem durchführenden Arzt oder Psychotherapeutin/Psychotherapeuten um eine Vertragsärztin / einen Vertragsarzt bzw. Psychotherapeutin/Psychotherapeuten, die/der eine Leistung im Rahmen eines Selektivvertrages (§ 73c SGB V) erbringt, ist Schlüsselwert 5 zu wählen. Diese zusätzliche Kategorie ist aufgrund eines abweichenden Datenflusses erforderlich.
|
Leistungserbringeridentifizierende Daten
|
|
Betriebsstättennummer ambulant
|
-
|
-
|
Art der Versicherung
|
|
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
|
-
|
-
|
|
besondere Personengruppe
|
KVDT-Datensatzbeschreibung
|
-
|
Patientenidentifizierende Daten
|
|
Lebenslange Versichertennummer der neuen Versichertenkarte
|
-
|
Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten wird von den Arztpraxen an externe Stellen übermittelt. Diese Information ist nur für gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden.
Im QS-Verfahren ambulante Psychotherapie dient die eGK-Versichertennummer lediglich der Plausibilisierung und wird nicht exportiert.
|
Patientin/Patient
|
|
Beginn dieser Richtlinientherapie
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
geändert
Bitte tragen Sie das Datum ein, an dem die Richtlinientherapie gemäß GKV-Antrag nach Psych-RL begonnen hat.
|
|
Enddatum dieser Richtlinientherapie
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
geändert
Bitte tragen Sie das Datum ein, an dem die Pseudo-GOP 88130 bzw. 88131 "Therapieende" abgerechnet wurde.
|
|
Geburtsdatum
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
|
Behandlung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
|
1 = ja
|
geändert
Bitte tragen Sie "Ja" ein, wenn die Therapie im Rahmen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie stattgefunden hat, unabhängig vom Alter der Patientinnen und Patienten.
|
|
einrichtungsinterne Identifikationsnummer der Patientin / des Patienten
|
-
|
Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt.
|
|
Welches psychotherapeutische Verfahren wurde angewendet? (alle kodierten GOP inklusive Pseudokode Therapieende)
|
EBM-Katalog http://www.kbv.de/html/ebm.php
|
Die Information kann automatisch aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) übernommen werden.
|
|
Diagnose(n)
|
http://www.bfarm.de
|
Bitte tragen Sie hier alle Diagnosen aus dem Kapitel F ein, die für die Patientin / den Patienten zum Ende der Therapie gesichert vorlagen. Verdachtsdiagnosen sind nicht zu kodieren. Achtung! Diese Information soll automatisch aus den Abrechnungsdaten übernommen werden.
Siehe Anmerkung 1
|
|
Hat der Patient im Rahmen der gesamten Behandlung an einer Gruppentherapie teilgenommen?
|
1 = ja
|
-
|
Teildatensatz Einzeltherapie (ET)
|
Abrechnungs- und leistungsbezogene Daten
|
|
Wievielter optionaler Teildatensatz?
|
Gültige Angabe:
>= 1
Angabe ohne Warnung:
<= 10
|
-
|
|
Ort der Leistungserbringung
|
1 = Praxis BSNR für einzelne Psychotherapeutin/ einzelnen Psychotherapeuten
2 = Praxis BSNR für mehrere Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
3 = MVZ
8 = anderer Ort
|
-
|
Patientin/Patient
|
|
Geschlecht
|
1 = männlich
2 = weiblich
3 = divers
8 = unbestimmt
9 = unbekannt
|
-
|
Anfangsphase der Behandlung
|
Diagnostik
|
|
Wurde die Symptomatik erfasst?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde die biographische Anamnese erfasst?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde abgeklärt, ob psychische Komorbiditäten vorliegen?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde abgeklärt, ob somatische Komorbiditäten vorliegen?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde die Medikamentenanamnese erfasst?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde die Behandlungsgeschichte erfasst?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde abgeklärt, ob funktionale Einschränkungen vorliegen?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde die gesundheitsbezogene Lebensqualität erfasst?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde abgeklärt, ob ein Substanzmissbrauch vorliegt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde abgeklärt, ob eine Suizidalität vorliegt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde die Therapiemotivation der Patientin/des Patienten abgeklärt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten.
|
|
Wurde die Passung zwischen Patientin/Patient und Psychotherapeutin/Psychotherapeut abgeklärt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten.
|
|
Wurde eine verfahrensspezifische weitere Diagnostik durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
|
Wurde ein, dem individuellen Behandlungsfall angemessenes, psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
wenn Feld 30 = 1
|
|
Wurde ein standardisiertes Testverfahren durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
wenn Feld 31 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
wenn Feld 30 = 1
|
|
Wurde ein psychometrisches Testverfahren durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
wenn Feld 33 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
wenn Feld 30 = 0
|
|
Aus welchem Grund wurde kein psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt?
|
1 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
|
Wurde ein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
wenn Feld 36 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
wenn Feld 36 = 0
|
|
Aus welchem Grund wurde kein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt?
|
1 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
|
Wurden in der Anfangsphase der Behandlung patientenindividuelle Therapieziele vereinbart?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Anfangsphase wird von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten patientenindividuell festgelegt und in der Krankenakte dokumentiert. Ziel der Anfangsphase ist der Abschluss der Diagnostik und die Vereinbarung von ersten Therapiezielen mit der Patientin oder dem Patienten. Die Entscheidung über die patientenindiviuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Es können hier auch Ergebnisse aus der Diagnostik, die im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik oder einer vorangegangenen Akutbehandlung beim der selben Psychotherapeutin oder dem selben Psychotherapeuten berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Entlassungsbriefe zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik zu.
|
wenn Feld 39 = 1
|
|
Wurden die patientenindividuellen Therapieziele in der Patientenakte dokumentiert?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
Therapieverlauf
|
|
Wurden die für diesen individuellen Behandlungsfall relevanten Dimensionen überprüft?
|
0 = nein
1 = ja
|
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin festgelegt. Die behandlungsrelevanten Dimensionen entprechen denen, die in dem QI umfassende/s diagnostische/s Gespräch/e mit Erfassung der behandlungsrelevanten Dimensionen (ID 43xx14) abgefragt werden. Für diesen Indikator sind nur die für diese individuelle Behandlung relevanten Dimensionen zu prüfen.
|
wenn Feld 41 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
|
Wurde überprüft, ob die patientenindividuellen Therapieziele erreicht wurden?
|
0 = nein
1 = ja
|
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin festgelegt.
|
wenn Feld 43 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
|
Wurden, sofern erforderlich, die patientenindividuellen Therapieziele angepasst?
|
0 = nein
1 = ja
|
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin festgelegt.
|
wenn Feld 45 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
|
Wurde ein, dem individuellen Behandlungsfall angemessenes, psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Messverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten/der Psychotherapeutin.
|
wenn Feld 47 = 1
|
|
Wurde ein standardisiertes Testverfahren durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin festgelegt. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Messverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Die standardisierten Instrumente sollten möglichst denen, die im Rahmen der Diagnostik angewendet wurden, entsprechen.
|
wenn Feld 48 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
wenn Feld 47 = 1
|
|
Wurde ein psychometrisches Testverfahren durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Die standardisierten Instrumente sollten möglichst denen, die in im Rahmen der Diagnostik angewendet wurden, entsprechen.
|
wenn Feld 50 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
wenn Feld 50 = 0
|
|
Aus welchem Grund wurde kein psychodiagnostisches Testverfahren durchgeführt?
|
1 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
|
Wurde ein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Der Therapieverlauf ist die Phase zwischen der Anfangsphase der Behandlung und der Abschlussphase. Er umfasst die Kernzeit der therapeutischen Intervention. Die Länge der Verlaufsphase wird patientenindividuell von dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin festgelegt. Die Entscheidung über die patientenindividuelle Angemessenheit und den Einsatz eines konkreten standardisierten Testverfahrens liegt bei dem Psychotherapeuten / der Psychotherapeutin. Die standardisierten Instrumente sollten möglichst denen, die in im Rahmen der Diagnostik angewendet wurden, entsprechen.
|
wenn Feld 53 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
wenn Feld 53 = 0
|
|
Aus welchem Grund wurde kein standardisiertes/strukturiertes klinisches Interview durchgeführt?
|
1 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
|
Waren für diese Patientin / diesen Patienten andere ärztliche oder nicht-ärztliche Leistungserbringer an der Behandlung beteiligt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Der Austausch mit anderen an der Behandlung der Patientin / des Patienten Beteiligten zum Zwecke der Behandlungsplanung und -koordination kann in jeder Phase der Therapie stattfinden.
|
wenn Feld 56 = 1
|
|
Wurde die Patientin / der Patient während der Psychotherapie hausärztlich versorgt?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 57 = 1
|
|
Erfolgte ein Austausch mit der Hausärztin / dem Hausarzt?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 58 = 1
|
|
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 58 = 0
|
|
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
|
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
wenn Feld 56 = 1
|
|
Wurde die Patientin / der Patient während der Psychotherapie durch eine Fachärztin / einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie/Psychosomatische Medizin und Psychotherapie/Nervenheilkunde/Neurologie/Neurologie und Psychiatrie mitbehandelt?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 61 = 1
|
|
Erfolgte ein Austausch mit der Fachärztin / dem Facharzt?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 62 = 1
|
|
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 62 = 0
|
|
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
|
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
wenn Feld 56 = 1
|
|
Wurde die Patientin / der Patient unmittelbar vor, während oder unmittelbar nach der Psychotherapie in einer psychiatrischen/psychosomatischen Klinik, Tagesklinik oder Rehabilitationsklinik behandelt?
|
0 = nein
1 = ja
|
Es können hier auch Informationen aus Entlassungsbriefen zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik genutzt werden.
|
wenn Feld 65 = 1
|
|
Erfolgte ein Austausch mit der entsprechenden Klinik?
|
0 = nein
1 = ja
|
Es können hier auch Informationen aus Entlassungsbriefen zu kürzlich beendeten stationären oder teilstationären Behandlungen bzw. Behandlungen in einer psychosomatischen Rehaklinik genutzt werden.
|
wenn Feld 66 = 1
|
|
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 66 = 0
|
|
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
|
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
wenn Feld 56 = 1
|
|
Bestand bei der Patientin / dem Patienten während der Psychotherapie eine durch eine andere Ärztin / einen anderen Arzt verordnete begleitende Medikation mit Psychopharmaka?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 69 = 1
|
|
Erfolgte ein Austausch mit der verordnenden Ärztin / dem verordnenden Arzt?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 70 = 1
|
|
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 70 = 0
|
|
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
|
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
wenn Feld 56 = 1
|
|
Hat die Patientin / der Patient während der Psychotherapie, aus psychotherapeutischer/psychiatrischer Indikation, begleitende nicht-ärztliche Therapien erhalten?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 73 = 1
|
|
Erfolgte ein Austausch mit den nicht-ärztlichen Mitbehandelnden?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 74 = 1
|
|
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 74 = 0
|
|
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
|
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
wenn Feld 56 = 1
|
|
Wurde die Patientin / der Patient während der Psychotherapie durch sozialpsychiatrische bzw. psychosoziale Institutionen mitbetreut?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 77 = 1
|
|
Erfolgte ein Austausch mit den sozialpsychiatrischen bzw. psychosozialen Institutionen?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 78 = 1
|
|
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 78 = 0
|
|
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
|
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
wenn Feld 56 = 1
|
|
Erhielt die Patientin / der Patient während der Psychotherapie psychiatrische häusliche Krankenpflege entsprechend der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 81 = 1
|
|
Erfolgte ein Austausch mit den Erbringern der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 82 = 1
|
|
Wurde das Ergebnis dokumentiert?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 82 = 0
|
|
Aus welchem Grund fand kein Austausch statt?
|
1 = Leistungserbringer konnte nicht erreicht werden
2 = Patientin/Patient lehnte ab
8 = anderer Grund
|
-
|
Abschlussphase der Behandlung
|
|
Wurde der patientenindividuelle Therapieverlauf überprüft?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Abschlussphase dient u.a. der gezielten Vorbereitung auf das Therapieende. Der Beginn der Abschlussphase wird durch den Psychotherapeuten / die Psychotherapeutin gemeinsam mit dem Patienten / der Patientin festgelegt.
|
wenn Feld 85 = 1
|
|
Wurden die für diesen Behandlungsfall relevanten Dimensionen überprüft?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Abschlussphase dient u.a. der gezielten Vorbereitung auf das Therapieende. Der Beginn der Abschlussphase wird durch den Psychotherapeuten / die Psychotherapeutin gemeinsam mit dem Patienten / der Patientin festgelegt.
|
wenn Feld 86 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
wenn Feld 85 = 1
|
|
Wurde überprüft, ob die patientenindividuellen Therapieziele erreicht wurden?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 88 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
wenn Feld 85 = 1
|
|
Wurden, sofern erforderlich, die patientenindividuellen Therapieziele angepasst?
|
0 = nein
1 = ja
|
Die Therapieziele sind nur anzupassen, sofern dies nach Überprüfung notwendig ist. Die Angabe "0" bei fehlender Notwendigkeit zählt für diesen Indikator nicht nachteilig.
|
wenn Feld 90 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
wenn Feld 85 = 0
|
|
Aus welchem Grund wurde der patientenindividuelle Therapieverlauf nicht überprüft?
|
1 = Therapieabbruch durch Patientin/Patienten
2 = Therapieabbruch durch Psychotherapeutin/Psychotherapeut
8 = anderer Grund
|
-
|
|
Besteht im individuellen Behandlungsfall die Notwendigkeit anschließender Maßnahmen, um das Behandlungsergebnis abzusichern?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 93 = 1
|
|
Wurde die Erforderlichkeit einer weiteren Betreuung mittels eines psychotherapeutischen Gespräches geprüft?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 93 = 1
|
|
Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Rezidivprophylaxe gemäß § 14 Abs. 2 ff. Psychotherapie-Richtlinie geprüft?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 93 = 1
|
|
Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Weiterbehandlung durch Fachärztinnen und Fachärzte geprüft?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 93 = 1
|
|
Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Behandlung durch nicht-ärztliche Behandelnde geprüft?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 93 = 1
|
|
Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Versorgung durch sozialpsychiatrische bzw. psychosoziale Institutionen geprüft?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 93 = 1
|
|
Wurde die Erforderlichkeit einer anschließenden Behandlung durch (teil-)stationäre Leistungserbringer geprüft?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
|
Grund der Beendigung dieser Richtlinientherapie
|
1 = einvernehmliche Beendigung ohne Rezidivprophylaxe
2 = einvernehmliche Beendigung mit Rezidivprophylaxe
3 = Stundenkontingent entsprechend der Psychotherapie-Richtlinie erschöpft
4 = Verlängerung wurde von der Krankenkasse abgelehnt
5 = Therapieabbruch durch Patientin/Patienten
6 = Therapieabbruch durch Psychotherapeutin/Psychotherapeut
8 = sonstiger Grund
|
-
|
|
Wurde eine Erhebung des Ergebnisses in den für die individuelle Behandlung relevanten Dimensionen durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 101 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|
|
Wurde eine Erhebung, inwieweit die patientenindividuellen Therapieziele erreicht wurden, durchgeführt?
|
0 = nein
1 = ja
|
-
|
wenn Feld 103 = 1
|
|
Datum der Durchführung
|
Format:
TT.MM.JJJJ
|
-
|