Ausfüllhinweise
Nieren- und Pankreas- (Nieren-) transplantation Follow-up (PNTXFU) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Basisdokumentation |
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Art der Versicherung |
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Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
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Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern
und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem
Krankenhausinformationssystem
(KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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2
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besonderer Personenkreis
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Patientenidentifizierende Daten |
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eGK-Versichertennummer
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten
wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen
übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für
gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall
(gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im
QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem
Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS)
übernommen werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. Dieses Datenfeld wird bei Follow-up für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
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1 = ja
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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ET-Nummer
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ET – Nummer aus ENIS |
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Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
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0 = nein
1 = ja |
Diese Einwilligung ist die Grundlage für die
Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten
Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up
für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die
ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt;
für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019
durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld.
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Leistungserbringeridentifizierende Daten |
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Krankenhaus |
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Institutionskennzeichen
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der
Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige
Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die
Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen
verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle
Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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8
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Fachabteilung
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- |
Empfängerdaten |
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einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
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Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an das Transplantationsregister vor?
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0 = nein
1 = ja |
geändert Das Datenfeld ist als Grundlage der Datenübermittlung an das
TX-Register gemäß § 15e Abs. 5 TPG von den
Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung und die wirksame
Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6 TPG erfüllen.
Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG zum Zeitpunkt der
Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld ein "ja"
anzukreuzen.
Eine wirksame Einwilligung liegt dann vor, wenn der Patient diese freiwillig gegeben hat. Die Einwilligung seitens des Patienten ist nur einmalig notwendig und gilt bis zu einem möglichen Widerruf. |
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Wurde der Patient im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs über die Einwilligung und die Folgen eines möglichen Widerrufs der Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Transplantationsregister aufgeklärt?
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
geändert Gemäß § 15e Abs. 6 TPG sind
Patientinnen und Patienten durch eine Ärztin oder einen Arzt im
Transplantationszentrum über die Bedeutung und Tragweite der
Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das
Transplantationsregister aufzuklären. Hierbei ist insbesondere
darüber aufzuklären, dass im Fall des Widerrufs der
datenschutzrechtlichen Einwilligung die bis dahin übermittelten
Daten weiter verarbeitet werden dürfen.
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12
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
13
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich 3 = divers 8 = unbestimmt |
- |
Transplantation |
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durchgeführte Transplantation
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1 = isolierte Nierentransplantation
2 = simultane Pankreas-Nierentransplantation (SPK) 3 = Pankreastransplantation nach Nierentransplantation (PAK) 4 = isolierte Pankreastransplantation 5 = Kombination Niere mit anderen Organen 6 = Kombination Pankreas mit anderen Organen |
Gleichzeitige Transplantationen von Niere und Pankreas
sind immer mit Schlüssel "simultane Pankreas-Nierentransplantation
(SPK)" zu dokumentieren, auch wenn simultan weitere Organe
transplantiert werden.
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Datum der letzten Transplantation
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Format: TT.MM.JJJJ
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Bitte geben Sie das Datum der Transplantation an, die
die Dokumentationspflicht für diesen Follow-up-Bogen
ausgelöst hat.
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Datum der Follow-up-Erhebung
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Format: TT.MM.JJJJ
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Bitte geben Sie das Datum an, an dem die
Follow-up-Untersuchung stattgefunden hat. Wenn die notwendigen
Followup-Informationen telefonisch oder schriftlich erhoben wurden,
geben Sie bitte das Datum an, an dem die übermittelten Laborwerte
erhoben wurden.
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Follow-up-Zeitpunkt nach Transplantation
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1 = 1-Jahres-Follow-up
2 = 2-Jahres-Follow-up 3 = 3-Jahres-Follow-up 4 = 5-Jahres-Follow-up 5 = 90-Tage-Follow-up |
Bitte geben Sie den Follow-up-Zeitpunkt an. Eine
Dokumentationsverpflichtung besteht für das Follow-up 90 Tage
sowie 1, 2, 3, und 5 Jahre nach der Transplantation.
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18
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Art der Follow-up-Erhebung
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1 = Patient war persönlich im KH
2 = telefonischer Kontakt mit Patient 3 = telefonischer Kontakt mit weiterbehandelndem Arzt 4 = schriftliche Information vom weiterbehandelnden Arzt 5 = Information durch Angehörigen/Betreuer/Spender 6 = kein Kontakt zu Patient, weiterbehandelndem Arzt oder Angehörigen/Betreuer/Spender |
- |
19
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Patient verstorben
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt oder Follow-up nicht möglich |
- |
wenn Feld 19 = 1 | |||
20
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Todesdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
21
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Todesursache
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1 = Infektion
2 = kardiovaskulär 3 = cerebrovaskulär 4 = Malignom 8 = andere 9 = unbekannt |
- |
Komplikation
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0 = nein
1 = chirurgische, radiologische oder endoskopische Intervention 2 = lebensbedrohliche Komplikation 3 = Tod 8 = sonstige Komplikation |
geändert Bitte dokumentieren Sie „sonstige
Komplikation“, sofern es sich nicht um eine chirurgische,
radiologische oder endoskopische Intervention, eine lebensbedrohliche
Komplikation oder den Tod der Patientin/des Patienten handelt.
Bei mehreren aufgetretenen Komplikationen ist immer die schwerwiegendste innerhalb des jeweiligen Follow-up-Jahres anzugeben. |
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unbekannt, ob Komplikation vorliegt
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1 = ja
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Dieses Feld ist mit „ja“ anzugeben, wenn
der Überlebensstatus des Patienten unbekannt ist bzw. wenn
Komplikationen nicht sicher ausgeschlossen werden können.
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Transplantatversagen Niere
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Unter Transplantatversagen ist der Beginn einer
erneuten Dialysetherapie oder die unmittelbare Re-Transplantation zu
verstehen. Seit 2013 besteht eine Dokumentationspflicht für alle
FU-Jahre (1, 2 und 3), auch wenn ein Transplantatverlust bzw.
–versagen bereits angegeben wurde. Dies gilt für alle
Patienten, die ab dem 01.01.2012 eine Nieren- oder
Pankreastransplantation erhalten haben.
Für Patienten mit Transplantatversagen bzw. –verlust ist im Follow-up lediglich die Angabe des Überlebensstatus erforderlich. Laborwerte o.ä. müssen nicht notwendigerweise erhoben werden. |
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wenn Feld 23 = 1 | |||
24
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Datum Transplantatversagen Niere
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
25
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Ursache Transplantatversagen Niere
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1 = Rejektion
2 = Gefäßverschluss 3 = Blutung 4 = Infektion im OP-Bereich 5 = Rekurrenz der Grunderkrankung 6 = De Novo Nierenerkrankung 7 = primäre Nichtfunktion 8 = andere 9 = unbekannt |
- |
wenn Feld 23 IN (0;9) | |||
Kreatininwert i.S. in mg/dl
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Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: >= 0,1 mg/dl Angabe ohne Warnung: 0,2 - 12 mg/dl |
Bitte aktuellen Kreatininwert in mg/dl angeben, sofern die Bestimmung des Kreatininwertes in dieser Einheit erfolgt und der Patient nicht dialysepflichtig ist.
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Kreatininwert i.S. in µmol/l
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Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: >= 0 µmol/l Angabe ohne Warnung: 18 - 1060 µmol/l |
Bitte aktuellen Kreatininwert in µmol/l angeben, sofern die Bestimmung des Kreatininwertes in dieser Einheit erfolgt und der Patient nicht dialysepflichtig ist.
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26.3
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Kreatininwert i.S. unbekannt
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1 = ja
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- |
wenn Feld 14 IN (1;2;3;5) und wenn Feld 19 = 0 und wenn Feld 23 = 0 | |||
behandlungsbedürftige Abstoßung der Niere seit Entlassung
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Ist nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
(stationärer Aufenthalt zu der Nierentransplantation) (mindestens)
eine behandlungsbedürftige Abstoßung aufgetreten? Bitte mit "ja"
dokumentieren, wenn eine Abstoßung histologisch nachgewiesen
wurde oder wenn - auch bei fehlendem/negativem Biopsieergebnis - wie
bei einer Abstoßung behandelt wurde.
Es sind nur Abstoßungen des Transplantats zu berücksichtigen, die innerhalb des aktuellen Follow-up-Jahres aufgetreten sind. Ist eine Abstoßung nach Entlassung innerhalb des 90-Tages-Follow-Ups aufgetreten, ist diese allerdings auch für das 1-Jahres-Follow-Up zu dokumentieren. |
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wenn Feld 27 = 1 | |||
Abstoßung der Niere durch Biopsie gesichert
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0 = nein
1 = ja |
Bitte mit "ja" dokumentieren, wenn die Abstoßung durch eine Biopsie histologisch nachgewiesen wurde.
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wenn Feld 14 IN (2;3;4;6) und wenn Feld 19 = 0 | |||
Patient bei Follow-up-Untersuchung insulinfrei?
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Bitte nur bei durchgeführter Pankreastransplantation dokumentieren
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wenn Feld 29 = 0 | |||
Beginn der Insulintherapie
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Format: TT.MM.JJJJ
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Bitte nur bei durchgeführter
Pankreastransplantation dokumentieren, wenn der Patient zum Zeitpunkt
des Follow-up insulinpflichtig ist.
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