Ausfüllhinweise
Follow-up Lungen- und Herz-Lungentransplantation (LUTXFU) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren) |
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Art der Versicherung |
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Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
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Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern
und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem
Krankenhausinformationssystem
(KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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2
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besonderer Personenkreis
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Patientenidentifizierende Daten |
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eGK-Versichertennummer
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten
wird von den Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen
übermittelt (z.B. Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Diese Information ist nur für
gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall
(gesetzlich versicherter Patient) handelt, muss die Information im
QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie kann automatisch aus dem
Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS)
übernommen werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. Dieses Datenfeld wird bei Follow-up für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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Der Patient verfügt über keine eGK-Versichertennummer.
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1 = ja
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" ist
für alle Patienten zu dokumentieren, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sind. In diesen Fällen beginnt das
Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte in der
Regel mit der Zeichenkette 10. In einigen Ausnahmefällen ist dies
auch der Fall, obwohl es sich nicht um einen Patienten handelt, der in
der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Hierbei kann es
sich beispielsweise um Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse handeln.
In diesen Fällen ist das Datenfeld mit „ja“ zu
beantworten, da der Patient über keine eGK-Versichertennummer
verfügt.
Achtung: Dieses Datenfeld ist manuell zu dokumentieren und darf nicht von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Leistungserbringeridentifizierende Daten |
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Institutionskennzeichen
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der
Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige
Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die
Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen
verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle
Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Betriebsstätten-Nummer
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur
Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem
Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die
Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre
Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den
Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche
Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.
Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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7
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Fachabteilung
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Patientenidentifizierende Empfängerdaten |
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ET-Nummer
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ET – Nummer aus ENIS |
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Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an die Bundesauswertungsstelle vor?
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0 = nein
1 = ja |
Zur Nutzung im Rahmen der externen QS.
Diese Einwilligung ist die Grundlage für die Nutzung personenbezogener Daten bei nicht gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten im Rahmen der externen QS. Bei Follow-up für Transplantationen in den Jahren 2017 bis 2019 wird die ET-Nummer nicht zur Nutzung für QS-Zwecke übermittelt; für Transplantationen, die in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführt worden sind, entfällt somit dieses Datenfeld. |
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Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung personenbezogener QS-Daten (einschließlich ET-Nummer) an das Transplantationsregister vor?
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0 = nein
1 = ja |
geändert Das Datenfeld ist als Grundlage der Datenübermittlung an das
TX-Register gemäß § 15e Abs. 5 TPG von den
Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung und die wirksame
Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6 TPG erfüllen.
Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG zum Zeitpunkt der
Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld ein "ja"
anzukreuzen.
Eine wirksame Einwilligung liegt dann vor, wenn der Patient diese freiwillig gegeben hat. Die Einwilligung seitens des Patienten ist nur einmalig notwendig und gilt bis zu einem möglichen Widerruf. |
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Wurde der Patient im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs über die Einwilligung und die Folgen eines möglichen Widerrufs der Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das Transplantationsregister aufgeklärt?
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
geändert Gemäß § 15e Abs. 6 TPG sind
Patientinnen und Patienten durch eine Ärztin oder einen Arzt im
Transplantationszentrum über die Bedeutung und Tragweite der
Einwilligung zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an das
Transplantationsregister aufzuklären. Hierbei ist insbesondere
darüber aufzuklären, dass im Fall des Widerrufs der
datenschutzrechtlichen Einwilligung die bis dahin übermittelten
Daten weiter verarbeitet werden dürfen.
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Empfängerdaten |
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12
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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13
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich 3 = divers 8 = unbestimmt |
- |
14
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Datum der letzten Transplantation
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
Datum der Follow-up-Erhebung
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Format: TT.MM.JJJJ
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Es gelten folgende Zeitfenster für die Follow-up-Untersuchungen ab OP-Datum:
1-Jahres-Follow-up: 335 Tage ("harte" Grenze) bis 425 Tage ("weiche" Grenze) nach Transplantation entspricht „30 Tage vor bis 60 Tage nach dem Operationsdatum plus 1 Jahr“ 2-Jahres-Follow-up: 700 ("harte" Grenze) bis 820 Tage ("weiche" Grenze) nach Transplantation entspricht „30 Tage vor bis 90 Tage nach dem Operationsdatum plus 2 Jahre“ 3-Jahres-Follow-up: 1065 ("harte" Grenze) bis 1185 Tage ("weiche" Grenze) nach Transplantation entspricht „30 Tage vor bis 90 Tage nach dem Operationsdatum plus 3 Jahre“ Erreicht oder überschreitet das Follow-up-Datum die "harte" Grenze des darauffolgenden Follow-up-Erhebungsfensters, wird es diesem zugeordnet. "harte" Grenze: bei Unterschreitung wird der Datensatz abgelehnt "weiche" Grenze: bei Überschreitung erfolgt eine Warnung, der Datensatz wird jedoch angenommen Diese Follow-up-Erhebungsfenster gelten nicht, wenn der Patient im Verlauf des betreffenden Follow-up-Jahres verstorben ist. In diesem Fall kann der Dokumentationsbogen immer abgeschlossen werden. |
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16
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Art der Follow-up-Erhebung
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1 = Patient war persönlich im KH
2 = telefonischer Kontakt mit Patient 3 = telefonischer Kontakt mit weiterbehandelndem Arzt 4 = schriftliche Information vom weiterbehandelnden Arzt 5 = Information über Angehörigen/Betreuer des Patienten 6 = kein Kontakt zu Patient, weiterbehandelndem Arzt oder Angehörigen/Betreuer des Patienten |
- |
Follow-up: Jahr(e) nach Transplantation
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Gültige Angabe: 1 - 10
Angabe ohne Warnung: <= 3 |
Bitte Nummer des Follow-up-Jahres eintragen. Eine
Dokumentationsverpflichtung besteht für das Follow-up 1, 2 und 3
Jahre nach der Transplantation. Eine freiwillige Dokumentation
über diesen Zeitraum hinaus ist möglich.
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Überlebensstatus des Empfängers |
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18
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Patient verstorben
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt oder Follow-up nicht möglich |
- |
wenn Feld 18 = 1 | |||
19
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Todesdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
20
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Todesursache(n) im Verlauf
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1 = unspezifisches Transplantatversagen (non specific Graft failure)
2 = Infektion 3 = Rejektion 4 = Bronchiolitis obliterans Syndrom (BOS) 5 = kardiovaskulär 6 = Malignome 9 = andere |
- |
wenn Patient lebt | |||
FEV 1 (höchster Wert)
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Angabe in: %
Gültige Angabe: >= 0,1 % Angabe ohne Warnung: <= 100 % |
Bitte
hier den höchsten Wert
des FEV1 dokumentieren, der in den vorangegangenen 12 Monaten (seit der
letzten
Follow-up-Dokumentation) gemessen wurde.
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FEV 1 (aktueller Wert)
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Angabe in: %
Gültige Angabe: >= 0,1 % Angabe ohne Warnung: <= 100 % |
Hier bitte den zum Zeitpunkt des Follow-up ermittelten Wert dokumentieren.
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wenn Feld 21 = LEER oder wenn Feld 22 = LEER | |||
FEV1-Messung nicht möglich
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1 = ja
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Dieses Feld ist mit „ja“ zu dokumentieren,
wenn aus medizinischen und nachvollziehbaren Gründen die Erfassung
des FEV1-Wertes nicht möglich ist.
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Gegenwärtige Immunsuppression |
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wenn Informationen zum Patienten vorliegen und wenn Feld "Patient verstorben" IN (0;9) | |||
Cyclosporin
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die
der Patient im abgelaufenen Jahr erhalten hat.
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Tacrolimus
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die
der Patient im abgelaufenen Jahr erhalten hat.
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Azathioprin
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die
der Patient im abgelaufenen Jahr erhalten hat.
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Mycophenolat
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die
der Patient im abgelaufenen Jahr erhalten hat.
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Steroide
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die
der Patient im abgelaufenen Jahr erhalten hat.
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m-ToR-Inhibitor
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Sirolimus, Everolimus
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andere
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Hier werden alle Immunsuppressiva erfasst, die
der Patient im abgelaufenen Jahr erhalten hat.
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