Ausfüllhinweise
Ambulant erworbene Pneumonie (PNEU) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis | |||||||||||||||||||||||||||
Teildatensatz Basis (B) |
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Basisdokumentation |
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Institutionskennzeichen
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-
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der
Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige
Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die
Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen
verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle
Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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entlassender Standort
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-
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In diesem Datenfeld ist die Standortnummer desjenigen
Standortes zu dokumentieren, aus dem der Patient nach Beendigung des
stationären Aufenthaltes entlassen wird.
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aufnehmender Standort
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-
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Der „aufnehmende Standort“ entspricht dem
Standort, an dem die (erste) Aufnahme des Patienten in das aktuelle
Krankenhaus erfolgt.
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Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: >= 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur
Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem
Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die
Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre
Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den
Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche
Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.
Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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5
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Fachabteilung
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-
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- | |||||||||||||||||||||||||||
Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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Diese Angabe dient zur Ermittlung einer Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des validierten CRB-65-Scores zum Zeitpunkt der Aufnahme!
Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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8
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich 3 = divers 8 = unbestimmt |
- | |||||||||||||||||||||||||||
Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2020 bis zum 10.01.2020 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2020 bis zum 20.01.2020 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2020, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2020. |
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Aufnahme |
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Aufnahme aus stationärer Pflegeeinrichtung
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0 = nein
1 = ja |
Nicht gemeint ist betreutes Wohnen.
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Aufnahme aus anderem Krankenhaus oder aus externer stationärer Rehabilitationseinrichtung
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0 = nein
1 = ja |
Gemeint sind Patienten, die im vorangegangenen Aufenthalt vollstationär aufgenommen waren.
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chronische Bettlägerigkeit
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0 = nein
1 = ja |
- | ||||||||||||||||||||||||||||
bei Aufnahme invasive maschinelle Beatmung, d.h. Beatmung mit endotrachealer Intubation oder mit Trachealkanüle
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0 = nein
1 = ja |
Wenn die Aufnahme unter Reanimationsbedingungen erfolgt
und sich eine invasive maschinelle Beatmung anschließt, ist
ebenfalls „ja“ zu dokumentieren.
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wenn Feld 13 = 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Desorientierung: Besteht zum Zeitpunkt der Aufnahme eine Bewusstseinstrübung (z.B. Somnolenz) oder ein Verlust der Orientierung zu Zeit, Ort oder Person?
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0 = nein
1 = ja, pneumoniebedingt 2 = ja, nicht pneumoniebedingt 9 = nicht beurteilbar |
Diese Angabe dient zur Ermittlung einer Risikoabschätzung des
klinischen Schweregrades anhand des validierten CRB-65-Scores –
zum Zeitpunkt der Aufnahme!
Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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wenn Feld 13 = 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||
spontane Atemfrequenz
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Angabe in: Atemzüge/min
Gültige Angabe: 1 - 60 Atemzüge/min |
Bestimmung der Anzahl der spontanen Atemzüge pro Minute bei der Aufnahme. Die Bundesfachgruppe Pneumonie empfiehlt folgendes, standardmäßiges Vorgehen zur Bestimmung der Atemfrequenz:Die Messung der Atemfrequenz erfolgt entweder durch visuelle Beobachtung der Thoraxexkursionen oder (insbesondere bei flacher Atmung geeigneter) durch Auflegen der Hand auf den mittleren Thorax des Patienten und Zählung der Atemzüge über 30 Sekunden; die Multiplikation mit dem Faktor zwei ergibt die Atemfrequenz. Dabei ist darauf zu achten, dass die Messung - wenn möglich - ohne Sauerstoffzufuhr durchgeführt wird. Diese Angabe dient zur Ermittlung einer Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des validierten CRB-65-Scores zum Zeitpunkt der Aufnahme! Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT.Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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spontane Atemfrequenz nicht bestimmt
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1 = ja
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Die Messung der spontanen Atemfrequenz bei Aufnahme ist Bestandteil der Risikoadjustierung. Fälle, bei denen die Atemfrequenz nicht gemessen wurde, werden in der niedrigsten Atemrisikogruppe berücksichtigt. Hier ist auch dann „ja“ anzugeben, wenn die Atemfrequenz der Akte nicht genau zu entnehmen ist. |
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wenn Feld 13 = 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Blutdruck systolisch
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Angabe in: mmHg
Gültige Angabe: 0 - 349 mmHg Angabe ohne Warnung: 61 - 249 mmHg |
Diese Angabe dient zur Ermittlung einer
Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des
validierten CRB-65-Scores – zum Zeitpunkt der Aufnahme!
Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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Blutdruck diastolisch
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Angabe in: mmHg
Gültige Angabe: 0 - 159 mmHg Angabe ohne Warnung: 41 - 119 mmHg |
Diese Angabe dient zur Ermittlung einer
Risikoabschätzung des klinischen Schweregrades anhand des
validierten CRB-65-Scores – zum Zeitpunkt der Aufnahme!
Als Grundlage und Referenz wurde folgende Arbeit herangezogen: Lim WS, van der Eerden MM, Laing R, Boersma WG, Karalus N, Town GI, Lewis SA, Macfarlane JT. Defining community acquired pneumonia severity on presentation to hospital: an international derivation and validation study. Thorax. 2003;58:377-82. Übersetzung der Kriterien
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Zeitpunkt der ersten Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie
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0 = weder Blutgasanalyse noch Pulsoxymetrie
1 = innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme 2 = 4 bis unter 8 Stunden 3 = 8 Stunden und später |
Eine Sauerstoffmangelversorgung ist einer der wichtigsten Indikatoren zur Erkennung einer schweren Pneumonie und erhöhter kurzfristiger Sterbewahrscheinlichkeit (Meehan et al. 1997; Alberta Medical Association 2006).
Mit diesen Untersuchungen können auch Hypoxämien entdeckt werden, die im klinischen Erscheinungsbild des Patienten noch nicht erkennbar sind.
Weder Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie bedeutet, dass während des gesamten Krankenhausaufenthaltes weder eine arterielle bzw. kapilläre Blutgasanalyse noch eine Pulsoxymetrie durchgeführt wurde. Innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zur Untersuchung 4 Stunden noch nicht vollendet sind. Es wird davon ausgegangen, dass die administrative Aufnahme spätestens zum Zeitpunkt der Untersuchung erfolgt ist. Wenn in einzelnen Fällen die Untersuchung bereits vor der administrativen Aufnahme durchgeführt worden ist, dann ist "1 = Innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme" anzugeben. 4 bis unter 8 Stunden bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus angezählt bis zur Untersuchung mindestens 4 Stunden, jedoch noch nicht 8 Stunden vollendet sind. 8 Stunden und später bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zur Untersuchung mindestens 8 Stunden vollendet sind. |
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initiale antimikrobielle Therapie
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0 = keine antimikrobielle Therapie
1 = innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme 2 = 4 bis unter 8 Stunden 3 = 8 Stunden und später 4 = Fortsetzung oder Modifikation einer extern begonnenen antimikrobiellen Therapie |
Bei der Verabreichung der
antimikrobiellen Therapie im Krankenhaus ist die Uhrzeit der
Verabreichung in der Patientenakte mit anzugeben. Aus der Differenz
zwischen der Uhrzeit der Aufnahme in das Krankenhaus und der
Verabreichung der Medikation kann das Zeitintervall genau bestimmt
werden. Keine antimikrobielle Therapie bedeutet, dass während des gesamten Krankenhausaufenthaltes keine antibiotische Therapie verabreicht wurde. Innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zum Beginn der antimikrobiellen Therapie 4 Stunden noch nicht vollendet sind. Es wird davon ausgegangen, dass die administrative Aufnahme spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der antimikrobiellen Therapie erfolgt ist. Wenn in einzelnen Fällen der Beginn der antimikrobiellen Therapie bereits vor der administrativen Aufnahme durchgeführt worden ist, dann ist "1 = Innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme" anzugeben. 4 bis unter 8 Stunden bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zum Beginn der antimikrobiellen Therapie mindestens 4 Stunden, jedoch noch nicht 8 Stunden vollendet sind. 8 Stunden und später bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt bis zum Beginn der antimikrobiellen Therapie mindestens 8 Stunden vollendet sind. "Fortsetzung oder Modifikation einer extern begonnenen antimikrobiellen Therapie" setzt voraus, dass der Patient schon unmittelbar vor dem Krankenhausaufenthalt mit Antibiotika behandelt wurde. |
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Verlauf |
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Beginn der Mobilisation
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0 = keine Mobilisation
1 = innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme 2 = nach 24 Stunden und später |
Keine
Mobilisierung bedeutet, dass während des gesamten
Krankenhausaufenthaltes keine Mobilisierung des Patienten vorgenommen
wurde bzw. sich der/die Patient/in nicht selbst mobilisiert hat. Innerhalb der ersten 24 Stunden nach Aufnahme bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt 24 Stunden noch nicht vollendet sind. 24 Stunden und später bedeutet, dass vom Zeitpunkt der administrativen Aufnahme im Krankenhaus an gezählt mindestens 24 Stunden vollendet sind. Mobilisation wird definiert als: • Aufrechtes Sitzen außerhalb des Bettes oder • Gehen jeweils mit einer Dauer von mindestens 20 Minuten. Die Dauer der Mobilisation kann kumulativ berechnet werden. Referenz: Mundy LM, Leet TL, Darst K, Schnitzler MA, Dunagan WC. Early mobilization of patients hospitalized with community-acquired pneumonia. Chest. 2003;124:883-9. |
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21
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maschinelle Beatmung
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0 = nein
1 = ja, ausschließlich nicht-invasiv 2 = ja, ausschließlich invasiv 3 = ja, sowohl nicht-invasiv als auch invasiv |
- | |||||||||||||||||||||||||||
Wurde in der Patientenakte dokumentiert, dass während des Krankenhausaufenthalts eine palliative Therapiezielsetzung festgelegt wurde?
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0 = nein
1 = ja |
Dieses Datenfeld darf nur mit „ja“
beantwortet werden, wenn in der Patientenakte ausdrücklich ein
Hinweis auf eine palliative Zielsetzung, wie zum Beispiel „nur
palliative Zielsetzung“ oder „therapia minima“
dokumentiert ist. Hinweise wie „keine Reanimation“ oder
„keine Beatmung“ sind nicht ausreichend.
Eine palliative Therapiezielsetzung ist in der Patientenakte mit Datum und Namen des behandelnden Arztes zu dokumentieren. Das Patientenrechtegesetz in § 630 f BGB „Dokumentation der Behandlung“ enthält dazu folgende Abätze: „Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.“ |
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wenn Feld 22 = 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||
23
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Datum des Eintrags in der Patientenakte
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Format: TT.MM.JJJJ
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- | |||||||||||||||||||||||||||
Entlassung |
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Entlassungsdatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2020 bis zum 10.01.2020 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2020 bis zum 20.01.2020 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2020 das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2020 |
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Entlassungsdiagnose(n)
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-
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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26
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Entlassungsgrund
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- | ||||||||||||||||||||||||||||
Untersuchung von klinischen Stabilitätskriterien vor Entlassung |
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wenn Feld 26 <> '07' | ||||||||||||||||||||||||||||||
Desorientierung: Besteht vor der Entlassung eine Bewusstseinstrübung (z.B. Somnolenz) oder ein Verlust der Orientierung zu Zeit, Ort oder Person?
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0 = nein
1 = ja, pneumoniebedingt 2 = ja, nicht pneumoniebedingt |
Die Untersuchung soll
möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden.
Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen
und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit
Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der
festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
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stabile orale und/oder enterale Nahrungsaufnahme
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0 = nein
1 = ja |
Damit ist die Fähigkeit des Patienten gemeint, die
oral/enteral aufgenommene Nahrung zu vertragen. Patienten mit
Malabsorptionskrankheiten oder Maldigestionskrankheiten, die eine
Langzeit-Sondenernährung wegen der Grundkrankheit und
unabhängig von der Behandlung der Pneumonie erhalten, werden als
stabil eingestuft, wenn sie die Nahrung über die Sonde vertragen
können. Eine vom Arzt neu angeordnete enterale Nahrungskarenz gilt
als instabil. Als Instabilität bei der Nahrungsaufnahme gilt auch
eine kalorisch nicht ausreichende Nahrungszufuhr.
Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein. Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen. |
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spontane Atemfrequenz
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1 = maximal 24/min
2 = über 24/min 3 = nicht bestimmt 4 = nicht bestimmbar wegen Dauerbeatmung |
Bestimmung der Anzahl der spontanen Atemzüge pro
Minute. Der Patient wird also nicht maschinell beatmet.
Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. |
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Herzfrequenz
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1 = maximal 100/min
2 = über 100/min 3 = nicht bestimmt |
Die Untersuchung soll möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der
Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein.
Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung
unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
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Temperatur
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1 = maximal 37,8°C
2 = über 37,8°C 3 = nicht bestimmt |
Die Untersuchung soll möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden.
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Sauerstoffsättigung
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1 = unter 90%
2 = mindestens 90% 3 = nicht bestimmt |
Bestimmung per Pulsoxymetrie oder Blutgasanalyse.
Patienten ohne Sauerstofflangzeittherapie sollen bei der Untersuchung
Raumluft atmen. Bei
Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung unter
der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
Die Untersuchung soll möglichst zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen Tagen erhoben werden. |
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Blutdruck systolisch
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1 = unter 90 mmHg
2 = mindestens 90 mmHg 3 = nicht bestimmt |
Die Untersuchung soll möglichst
zeitnah zum Entlassungstag erfolgen, sie muss jedoch nicht am
Entlassungstag vorgenommen sein, jedoch mindestens einmal im Verlauf
bis zur Entlassung. Die 7 Befunde können an unterschiedlichen
Tagen erhoben werden. Während der Untersuchung soll der
Patient spontan Raumluft atmen und somit nicht maschinell beatmet sein.
Bei Patienten mit Sauerstofflangzeittherapie soll die Untersuchung
unter der festgesetzten Sauerstoffzufuhr erfolgen.
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Schlüssel 1
"Entlassungsgrund" |
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG 22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll-, teilstationärer und stationsäquivalenter Behandlung 25 = Entlassung zum Jahresende bei Aufnahme im Vorjahr (für Zwecke der Abrechnung - § 4 PEPPV) |