Ausfüllhinweise
Nierenlebendspende (NLS) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Basisdokumentation |
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Institutionskennzeichen
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der
Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige
Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die
Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen
verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle
Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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entlassender Standort
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Bei einem nach § 108 SGB V zugelassenen
Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der entlassende Standort mit
einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben.
Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln.
Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. In Bezug auf den Standort hat an dieser Stelle die gleiche inhaltliche Angabe wie bei der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG zu erfolgen. Dabei muss es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser verwendet wird. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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behandelnder Standort (OPS)
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-
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Der „behandelnde
Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung
gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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Betriebsstätten-Nummer
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Gültige Angabe: >= 1
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Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur
Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem
Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die
Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre
Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den
Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche
Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.
Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Aufnahmedatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der
DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
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6
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Fachabteilung
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-
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- |
Spender ID
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Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: >= 10000 |
ET – Nummer |
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Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
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0 = nein
1 = ja |
Das Datenfeld ist als Grundlage der
Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e
Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung
und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6
TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG
zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld
ein "ja" anzukreuzen.
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9
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Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
10
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Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich 8 = unbestimmt |
- |
11
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Körpergröße
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Angabe in: cm
Gültige Angabe: >= 0 cm Angabe ohne Warnung: 20 - 230 cm |
- |
12
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Körpergewicht bei Aufnahme
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Angabe in: kg
Gültige Angabe: >= 0 kg Angabe ohne Warnung: 1 - 230 kg |
- |
Anamnese |
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arterielle Hypertonie präoperativ
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0 = nein
1 = ja |
Hier bitte „ja“ angeben, wenn RR- Werte in
Ruhe am liegenden oder sitzenden Patienten
systolisch > 140 mmHg oder diastolisch > 90 mmHg gemessen werden bzw. wenn der Patient mit Antihypertensiva behandelt wird. |
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Kreatininwert i.S. in mg/dl
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Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: >= 0,1 mg/dl Angabe ohne Warnung: 0,2 - 4 mg/dl |
Bitte letzten dokumentierten Kreatininwert in mg/dl vor Nierenlebendspende eintragen, sofern die Bestimmung des Kreatininwertes in dieser Einheit erfolgt | |
Kreatininwert i.S. in µmol/l
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Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: >= 1 µmol/l Angabe ohne Warnung: 18 - 350 µmol/l |
Bitte letzten dokumentierten Kreatininwert in µmol/l vor Nierenlebendspende eintragen, sofern die Bestimmung des Kreatininwertes in dieser Einheit erfolgt | |
Operation |
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OP-Datum
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Format: TT.MM.JJJJ
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OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden. |
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Operation
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-
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Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
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17
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Dauer des Eingriffs
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Angabe in: Minuten
Gültige Angabe: >= 1 Minuten Angabe ohne Warnung: <= 240 Minuten |
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Verlauf |
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behandlungsbedürftige (schwere) intra- oder postoperative Komplikation(en)
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0 = nein
1 = ja |
Hier sind Komplikationen anzugeben, die auf den
Eingriff zurückzuführen sind und die transfusions- oder
revisionsbedürftig sind.
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wenn Feld 18 = 1 | |||
Blutung
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1 = ja
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Gemeint ist jede Blutung, die eine Transfusion mit
mehr als 1 Blutkonserve erfordert und jede Blutung, die eine operative
Revision erfordert.
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Reoperation erforderlich
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1 = ja
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Gemeint sind alle unvorhergesehenen Folgeeingriffe
aufgrund Komplikationen des Primäreingriffs. Zu dokumentieren sind
z.B. alle Re-Operationen aufgrund von Gefäß- oder
Ureterkomplikation, tiefer Infektion oder Platzbauch.
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sonstige Komplikationen
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1 = ja
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Gemeint sind sonstige schwerwiegende Komplikationen,
die potenziell zum Tode führen, z.B. Myokardinfarkt,
Lungenembolie, zerebrale Ischämie, Sepsis.
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Entlassung |
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20
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Spender bei Entlassung dialysepflichtig?
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0 = nein
1 = ja |
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wenn Feld 28 <> '07' und wenn Feld 20 = 0 | |||
Kreatininwert i.S. in mg/dl
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Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: >= 0,1 mg/dl Angabe ohne Warnung: 0,2 - 4 mg/dl |
Hierbei ist der letzte postoperative Kreatininwert vor
Entlassung
anzugeben. Wenn der Kreatininwert in µmol/l dokumentiert wurde,
bleibt dieses Feld leer.
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Kreatininwert i.S. in µmol/l
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Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: >= 1 µmol/l Angabe ohne Warnung: 18 - 350 µmol/l |
Hierbei ist der letzte postoperative Kreatininwert
vor Entlassung anzugeben. Wenn der Kreatininwert in mg/dl dokumentiert
wurde, bleibt
dieses Feld leer.
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wenn Feld 28 <> '07' und wenn Feld 20 = 0 | |||
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
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Angabe in: mg/g
Gültige Angabe: >= 1 mg/g Angabe ohne Warnung: <= 10000 mg/g |
Wenn die Angabe Albumin i. U. >=30 mg/l
gemacht wurde bzw. das Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U.
unbekannt ist, bleibt dieses Feld leer.
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wenn Feld 28 <> '07' und wenn Feld 22 = LEER und wenn Feld 20 = 0 | |||
Albumin i. U. >= 30mg/l
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0 = nein
1 = ja |
Diese Angabe bezieht sich auf den letzten postoperativ
erhobenen Albumin i. U.-Wert vor Entlassung. Wenn das
Albumin-Kreatinin-Verhältnis i. U. in mg/g dokumentiert wurde,
bleibt dieses Feld leer.
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wenn Feld 23 = 1 | |||
Albumin i. U.
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Angabe in: mg/l
Gültige Angabe: >= 1 mg/l Angabe ohne Warnung: <= 1000 mg/l |
Hierbei ist der letzte postoperative Albumin i. U. - Wert
vor Entlassung anzugeben.
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arterielle Hypertonie
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0 = nein
1 = ja |
Hier bitte „ja“ angeben, wenn RR- Werte in
Ruhe am liegenden oder sitzenden Patienten
systolisch > 140 mmHg oder diastolisch > 90 mmHg gemessen werden bzw. wenn der Patient mit Antihypertensiva behandelt wird. |
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Entlassungsdatum Krankenhaus
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Format: TT.MM.JJJJ
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Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
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Entlassungsdiagnose(n)
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-
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Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder Nebendiagnosen) bzw.
die Quartalsdiagnosen
angegeben werden, die in inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem
Leistungsbereich der Qualitätssicherung dokumentierten Leistung
stehen. |
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28
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Entlassungsgrund
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- | |
wenn Feld 28 = '07' | |||
29
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Todesursache
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1 = Infektion
2 = kardiovaskulär 3 = cerebrovaskulär 4 = andere 9 = unbekannt |
- |
Schlüssel 1
"Entlassungsgrund" |
01 = Behandlung regulär beendet 02 = Behandlung regulär beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 03 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet 04 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet 05 = Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers 06 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus 07 = Tod 08 = Verlegung in ein anderes Krankenhaus im Rahmen einer Zusammenarbeit (§ 14 Abs. 5 Satz 2 BPflV in der am 31.12.2003 geltenden Fassung) 09 = Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung 10 = Entlassung in eine Pflegeeinrichtung 11 = Entlassung in ein Hospiz 13 = externe Verlegung zur psychiatrischen Behandlung 14 = Behandlung aus sonstigen Gründen beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 15 = Behandlung gegen ärztlichen Rat beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen 17 = interne Verlegung mit Wechsel zwischen den Entgeltbereichen der DRG-Fallpauschalen, nach der BPflV oder für besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG 22 = Fallabschluss (interne Verlegung) bei Wechsel zwischen voll- und teilstationärer Behandlung 25 = Entlassung zum Jahresende bei Aufnahme im Vorjahr (für Zwecke der Abrechnung - PEPP, § 4 PEPPV 2013) |