Ausfüllhinweise
Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI) |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Basisdokumentation |
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Status des Leistungserbringers
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1 = Krankenhaus
2 = Vertragsarzt 3 = Leistungserbringung durch Vertragsärzte im Rahmen von Selektivverträgen |
Das Datenfeld "Status des Leistungserbringers" dient der Identifikation desjenigen, der den Eingriff durchführt.
Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen vom Krankenhaus angestellten Arzt, ist Schlüsselwert 1 zu wählen (Ausnahme: werden Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen erbracht, ist durch den ermächtigten Arzt Schlüsselwert 2 zu wählen). Hierzu zählen insbesondere Angestellte des Krankenhauses und Honorarärzte (auch Beleghonorarärzte). Hierbei ist unerheblich, in welchem Kontext die Leistung erbracht wird (z.B. §115b ambulantes Operieren, §140 Verträge zur integrierten Versorgung, etc.). Führt der Arzt seine Leistung als Vertragsarzt durch (hierzu zählen auch durch ermächtigte Ärzte erbrachte Leistungen), ist Schlüsselwert 2 zu wählen. Hierbei ist unerheblich, ob die Leistung in der Praxis, im MVZ oder belegärztlich/ermächtigt im Krankenhaus erbracht wird. Handelt es sich bei dem durchführenden Arzt um einen Vertragsarzt, der seine Leistung im Rahmen eines Selektivvertrages (§73c SGB V) erbringt, ist Schlüsselwert 3 zu wählen. Diese zusätzliche Kategorie ist aufgrund eines abweichenden Datenflusses erforderlich. |
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Art der Leistungserbringung
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1 = ambulant erbrachte Leistung
2 = stationär erbrachte Leistung 3 = vorstationär erbrachte Leistung |
Eine stationär erbrachte Leistung liegt vor, wenn der Patient im Krankenhaus aufgenommen wird und über Nacht in der
Einrichtung bleibt. Der stationäre Aufenthalt weist ein unterschiedliches Aufnahme- und Entlassungsdatum auf. Zu den stationär erbrachten
Leistungen zählen auch belegärztliche Leistungen.
Eine vorstationäre Behandlung gem. § 115b SGB V liegt vor, falls bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandelt werden, um die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. |
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wenn Feld 1 = 1 | |||
Verbringungsleistung (Die dokumentierende und die den Eingriff durchführende Einrichtung sind NICHT identisch)
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0 = nein, keine Verbringungsleistung
1 = ja, Verbringungsleistung |
Bei Verbringung in eine andere Institution hier "ja"
eintragen. Eine
externe oder interne Verlegung ist keine Verbringungsleistung.
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Art der Versicherung |
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Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte
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-
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Das Datenfeld "Institutionskennzeichen der Krankenkasse der
Versichertenkarte" wird von den Krankenhäusern
und von Arztpraxen an externe Stellen übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG
oder § 301 Abs. 3 SGB V). Es kann automatisch aus dem
Krankenhaus-Informationssystem
(KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden. |
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besonderer Personenkreis
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00 = kein besonderer Personenkreis
04 = § 264 SGB V, Nicht Versicherungspflichtige, Sozialhilfeempfänger 06 = BVG inkl. OEG, BSeuchG, SVG, ZHG, HHG, PrVG sowie BEG 07 = bes. Personenkreis (in Deutschland wohnende Berechtigte nach über-/zwischenstaatl. Recht und niederl. Grenzgänger, die über eine KV-Karte verfügen; nach Aufwand) 08 = bes. Personenkreis (in Deutschland wohnende Berechtigte nach über-/zwischenstaatl. Recht, die über eine KV-Karte verfügen; pauschal) 09 = Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz, Auslandsversicherte |
geändert Anlage 2 zur § 301-Vereinbarung, Schlüssel 12
Versichertenstatus, Teil 2 Besonderer Personenkreis, bzw.
Datensatzbeschreibung KVDT
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Patientenidentifizierende Daten |
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eGK-Versichertennummer
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-
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Das Datenfeld "eGK-Versichertennummer" des Versicherten
wird von den
Krankenhäusern und von Arztpraxen an externe Stellen
übermittelt (z.B.
Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG oder § 301 Abs. 3
SGB V). Diese Information ist nur für
gesetzlich Versicherte relevant. Wenn es sich um einen solchen Fall (gesetzlich versicherter Patient)
handelt, muss die Information im QS-Datensatz dokumentiert werden. Sie
kann automatisch aus dem Krankenhaus-Informationssystem (KIS) bzw.
Arztinformationssystem (AIS) übernommen werden.
Achtung: Dieses Datenfeld ist vor dem QS-Export an die zuständige Datenannahmestelle mit dem öffentlichen Schlüssel der Vertrauensstelle zu verschlüsseln. |
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Leistungserbringeridentifizierende Daten |
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Krankenhaus |
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wenn Feld 1 = 1 | |||
Institutionskennzeichen
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-
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Gemäß § 293 SGB V wird bei der
Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den
Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige
Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die
Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen
verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle
Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft
Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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entlassender Standort
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-
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Bei einem nach § 108 SGB V zugelassenen
Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der entlassende Standort mit
einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben.
Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln.
Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. In Bezug auf den Standort hat an dieser Stelle die gleiche inhaltliche Angabe wie bei der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG zu erfolgen. Dabei muss es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser verwendet wird. Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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behandelnder Standort bzw. verbringender Standort (OPS)
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-
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Der „behandelnde Standort“ entspricht dem
Standort, der die dokumentationspflichtige Leistung gemäß
auslösendem OPS-Kode erbringt.
Bei den auslösenden OPS-Kodes handelt es sich um die in der OP-Dokumentation bzw. im Krankenhausinformationssystem kodierten und freigegebenen Prozeduren, die in der QS-Filterbeschreibung als Einschlussprozeduren des jeweiligen QS-Verfahrens definiert sind. Idealerweise erfolgt der Arbeitsschritt der Diagnosen- und Leistungsverschlüsselung direkt im OP. Der „behandelnde Standort“ ist der Standort, an dem die betreffende Operation durchgeführt wird. Bei Verbringungsleistungen ist der „verbringende Standort“ anzugeben Wurden mehrere dokumentationspflichtige Leistungen (OPS-Kodes) während des stationären Aufenthaltes erbracht, ist der „behandelnde Standort“ in Bezug auf die Erstprozedur zu dokumentieren. Bei einem Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der „behandelnde Standort“ mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln. Achtung: Liegt keine Differenzierung mehrerer Standorte vor, soll dieses Datenfeld von der QS-Software mit dem Wert "00" vorbelegt werden. |
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wenn Feld 2 IN (2;3) und wenn Feld 1 = 1 | |||
Fachabteilung
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-
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Hier ist die bettenführende
Fachabteilung
einzutragen, der der Patient zugeordnet ist, während die
Herzkatheteruntersuchung durchgeführt wird (also nicht die
Fachabteilung, in der das Herzkatheterlabor liegt).
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Vertragsarzt/ermächtigter Arzt/MVZ |
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wenn Feld 1 IN (2;3) | |||
Betriebsstättennummer ambulant
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-
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Die von der KV vergebene
"Betriebsstätten-Nummer (BSNR)" identifiziert die Arztpraxis
als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung
ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei
umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren
(MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen von
am Krankenhaus beschäftigten Ärzten.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Nebenbetriebsstättennummer
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-
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geändert Hier ist für Belegärzte die NBSNR der
Betriebsstätte (Belegabteilung/-krankenhaus) anzugeben, in der die
ärztliche Leistung erbracht wurde.
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wenn Feld 1 IN (2;3) | |||
lebenslange Arztnummer
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-
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Für die persönliche Kennzeichnung seiner Leistungen hat jeder Vertragsarzt
und -psychotherapeut zum 1. Juli 2008 eine "Lebenslange Arztnummer" (LANR) erhalten. Diese muss er bei
jeder von ihm abgerechneten Leistung und Verordnung angeben.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Patient |
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einrichtungsinterne Identifikationsnummer des Patienten
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-
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Die (einrichtungsinterne) Identifikationsnummer wird dem Patienten von der Einrichtung zugewiesen. Sie verbleibt in der Einrichtung und wird nicht an die Datenannahmestelle übermittelt. |
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15
|
Geburtsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
|
- |
16
|
Geschlecht
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1 = männlich
2 = weiblich 8 = unbestimmt |
- |
wenn Feld 2 IN (2;3) | |||
Aufnahmedatum (stationär)
|
Format: TT.MM.JJJJ
|
geändert Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme
innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019. |
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Anamnese |
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Zustand nach koronarer Bypass-OP
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
Bei bewusstlosen Patienten kann der Schlüsselwert 9 = unbekannt kodiert werden.
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Ejektionsfraktion unter 40%
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0 = nein
1 = ja 2 = fraglich 9 = unbekannt |
Nach Messung oder Einschätzung (z.B. Echokardiographie, Ventrikulographie, Szintigraphie).
Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes/Behandlungstages erhobenen Befunde.
Wenn nicht vorliegend, kann auf zeitlich nahe liegende Vorbefunde zurückgegriffen werden.
Liegen mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich der ersten Prozedur am nächsten liegende
Wert (ggf. auch erst nach dem Herzkatheter) zu verwenden.
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|
Körpergröße
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Angabe in: cm
Gültige Angabe: >= 1 cm Angabe ohne Warnung: 120 - 230 cm |
geändert Bitte die Körpergröße des Patienten in ganzen Zentimetern angeben, ggf. geschätzt.
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20.2
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Körpergröße unbekannt
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1 = ja
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- |
Körpergewicht
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Angabe in: kg
Gültige Angabe: 1 - 500 kg Angabe ohne Warnung: 30 - 230 kg |
geändert Bitte das Körpergewicht des Patienten zum
Zeitpunkt der Prozedur in Kilogramm angeben, ggf. geschätzt.
Gerundet auf volle kg.
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21.2
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Körpergewicht unbekannt
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1 = ja
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- |
Kardiale Anamnese (vor Prozedur) |
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akutes Koronarsyndrom
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0 = nein
1 = ja |
Symptomatik zum Zeitpunkt der Aufnahme/des Behandlungstages Markererhöhung = Mindestens einer der Marker Troponin oder CKMB Zu kodieren ist der Auslöser der Intervention. Akute Infarkte sind zu kodieren, wenn sie bis zu 28 Tage zurückliegen. |
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wenn Feld 22 = 0 | |||
stabile Angina pectoris
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0 = nein
1 = CCS I (Angina pectoris bei schwerer Belastung) 2 = CCS II (Angina pectoris bei mittlerer Belastung) 3 = CCS III (Angina pectoris bei leichter Belastung) |
Wenn anamnestisch sowohl das akute Koronarsyndrom als auch die Angina pectoris zutrifft, so ist nur das akute Koronarsyndrom anzugeben.
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objektive (apparative) nicht-invasive Ischämiezeichen
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0 = nein
1 = ja 2 = fraglich 9 = unbekannt |
Das Datenfeld bezieht sich auf nicht-invasive Tests
vor der Herzkatheteruntersuchung. Andere Tests sind z.B. Stress-Echo,
Stress-MRT, Myokard-Szintigraphie.
Maßgeblich sind die während des Aufenthaltes erhobenen Befunde. Sofern diese nicht vorliegen, kann auf zeitlich nahe liegende (auch ambulante) Vorbefunde zurückgegriffen werden. Liegen mehrere verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich der ersten Prozedur am nächsten liegende Befund (ggf. auch erst nach dem Herzkatheter) zu verwenden. |
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Prozedur (PROZ) |
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Prozedur |
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Wievielte Prozedur während dieses Aufenthaltes (stationär) bzw. innerhalb dieses Behandlungsfalles (ambulant)?
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Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
geändert Anhand dieses Datenfeldes sind verschiedene
dokumentationspflichtige Eingriffe während eines Aufenthaltes bzw.
innerhalb eines Behandlungsfalls unterscheidbar. Innerhalb einer
QS-Dokumentation zu einem Verfahren darf dieselbe
Eingriffsnummer nicht mehrfach vergeben werden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
|
Datum der Prozedur
|
Format: TT.MM.JJJJ
|
OPS-Datum:
Wenn eine Angabe im Datenelement Operation enthalten ist, ist das Datum der Operation bzw. des Beginns der durchgeführten Prozedur zwingend anzugeben. Dabei soll dasselbe Datum wie im Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. Arztinformationssystem (AIS) verwendet werden. |
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Herzinsuffizienz (nach NYHA)
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0 = nein
1 = ja, NYHA I 2 = ja, NYHA II 3 = ja, NYHA III 4 = ja, NYHA IV |
zum Zeitpunkt der Behandlung (z.B. Dyspnoe, Zyanose, Lungenstauung); das Krankheitsbild der COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) ist nicht hierunter zu subsumieren. |
|
wenn Feld 27 = 4 | |||
kardiogener Schock
|
0 = nein
1 = ja, bei Prozedurbeginn stabilisiert 2 = ja, bei Prozedurbeginn hämodynamisch instabil |
Die Diagnose des kardiogenen Schocks erfolgt nach
klinischer Einschätzung des Kardiologen entsprechend der
KILLIP-Klassifikation (DeGeare et al. 2001). Ein kardiogener Schock
beinhaltet neben klinischen Zeichen der Hypoperfusion (1) einen
systolischen Blutdruck < 100 mmHg bei einer Herzfrequenz > 100
/Min oder (2) eine Katecholaminpflichtigkeit.
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Art der Prozedur
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1 = isolierte Koronarangiographie
2 = isolierte PCI 3 = einzeitig Koronarangiographie und PCI |
3: einzeitige Koronarangiographie und PCI (auch Einzeitig PCI genannt)
ist die im Rahmen einer Sitzung stattfindende Koronarangiographie mit direkt anschließender PCI.
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wenn Feld 1 IN (2;3) oder wenn Feld 2 = 1 | |||
Gebührenordnungsposition (GOP)
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1 = 34291
2 = 34291 und 34292 |
http://www.kbv.de/html/ebm.php
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Dringlichkeit der Prozedur
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1 = elektiv
2 = dringend 3 = notfallmäßig |
“elektiv“: Eine Prozedur bei der zwischen Planung und Aufnahme in der Einrichtung
mehr als 72 Stunden liegen können.
“dringend“: Eine Prozedur, bei der kein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt, die jedoch innerhalb der nächsten 72 Stunden durchgeführt werden sollte. “notfallmäßig“: Eine Prozedur, die innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme durchgeführt werden muss, da ein lebensbedrohlicher Zustand vorliegt. Bei Patienten, deren Symptome erstmals innerhalb der Einrichtung aufgetreten sind, ist der Zeitraum vom Auftreten der Symptome bis zum Prozedurbeginn entscheidend. |
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wenn Feld 29 IN (2;3) und wenn Feld 31 = 3 | |||
Fibrinolyse vor der Prozedur
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0 = nein
1 = ja 9 = unbekannt |
geändert Hierunter fallen alle Substanzen, die durch Aktivierung des fibrinolytischen Systems eine Thrombolyse ermöglichen.
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Nierenfunktion gemessen
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0 = nein
1 = ja |
Es ist zu erfassen, ob die Nierenfunktion des Patienten
innerhalb von einer Woche vor Intervention anhand spezifischer
Laborparameter (z.B. Kreatinin im Serum in mg/dl) gemessen wurde. Hierzu
kann auf zeitlich naheliegende Vorbefunde aus dem
vertragsärztlichen Bereich zurückgegriffen werden. Liegen mehrere
verschiedene Befunde vor, ist der zeitlich der ersten Prozedur am nächsten
liegende Befund (ggf. auch erst nach dem Herzkatheter) zu verwenden.
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Koronarangiographie (KORO) |
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Koronarangiographie |
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Wievielte diagnostische Koronarangiographie (mit oder ohne Intervention) während dieses Aufenthaltes (stationär) bzw. innerhalb dieses Behandlungsfalles (ambulant)?
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Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
Das Datenfeld ermöglicht es, die verschiedenen dokumentationspflichtigen Koronaranigographien
während eines Aufenthaltes bzw. innerhalb eines Behandlungsfalls zu unterscheiden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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führende Indikation für diese Koronarangiographie
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1 = V.a. KHK bzw. Ausschluss KHK
2 = bekannte KHK 3 = akutes Koronarsyndrom (Ruheangina) ohne Myokardinfarkt (ohne STEMI, ohne NSTEMI) 4 = akutes Koronarsyndrom mit Nicht-ST-Hebungsinfarkt (NSTEMI) 5 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) bis 24h nach Stellung der Diagnose 6 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) später als 24h nach Stellung der Diagnose 7 = elektive Kontrolle nach Koronarintervention 8 = Myokarderkrankung mit eingeschränkter Ventrikelfunktion (Ejektionsfraktion <40%) 9 = Vitium 99 = sonstige |
Nach Einschätzung des Untersuchers vor dieser Koronarangiographie;
Bekannte KHK = Angiographisch dokumentierte Stenose >= 50% und/oder alter Herzinfarkt, der nicht unter 3 - 6 aufgeführt ist. Myokarderkrankungen mit normaler Ventrikelfunktion sind unter "sonstige" zu kodieren. 9: Vitium z.B. im Rahmen einer präoperativen Diagnostik. |
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Operationen- und Prozedurenschlüssel
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-
|
geändert Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
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|
führende Diagnose nach diagnostischem Herzkatheter
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0 = Ausschluss KHK
1 = KHK mit Lumeneinengung geringer als 50% 2 = KHK mit Lumeneinengung größer als 50% (ohne Berücksichtigung von Bypass-Grafts) 3 = Kardiomyopathie 4 = Herzklappenvitium 5 = Aortenaneurysma 6 = hypertensive Herzerkrankung 9 = andere kardiale Erkrankung |
Die führende Diagnose ist die Diagnose aus
Voruntersuchungen und Herzkatheter, die den Patienten am meisten
beeinträchtigt oder gefährdet und/oder die Therapie
entscheidet
Zu 2: Zu berücksichtigen ist hier jedes Herzkranzgefäß mit signifikanter Stenose (auch anamnestisch) unabhängig von einer ggf. funktionierenden Revaskularisation durch Stent oder Bypass. Sollte der Eingriff abgebrochen worden sein, so ist das Ergebnis der bis zum Abbruch erbrachten Leistung zu dokumentieren. Sollte überhaupt keine diagnostische Aussage möglich sein, nutzen Sie bitte Schlüssel „9 = andere kardiale Erkrankung“. Ein koronarangiographischer Normalbefund liegt auch dann vor, wenn Wandunregelmäßigkeiten oder Gefäßeinengungen von unter 25% des Gefäßdurchmessers nachweisbar sind. |
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Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz PCI (PCI) |
|||
PCI |
|||
Wievielte PCI während dieses Aufenthaltes (stationär) bzw. innerhalb dieses Behandlungsfalls (ambulant)?
|
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: <= 10 |
Das Datenfeld ermöglicht es, die verschiedenen
dokumentationspflichtigen PCIs während eines Aufenthaltes bzw.
innerhalb eines Behandlungsfalls zu unterscheiden.
Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden. |
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Indikation zur PCI
|
1 = stabile Angina pectoris (nach CCS)
2 = akutes Koronarsyndrom (Ruheangina) ohne Myokardinfarkt (ohne STEMI, ohne NSTEMI) 3 = akutes Koronarsyndrom mit Nicht-ST-Hebungsinfarkt (NSTEMI) 4 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) bis 24h nach Stellung der Diagnose 5 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) später als 24h nach Stellung der Diagnose 6 = prognostische Indikation oder stumme Ischämie 7 = Komplikation bei oder nach vorangegangener Koronarangiographie oder PCI 9 = sonstige |
Unter prognostischer Indikation wird die Durchführung einer PCI ohne klinische oder apparative Ischämiezeichen verstanden. |
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wenn Feld 39 IN (4;5) | |||
Ist STEMI Hauptdiagnose?
|
0 = nein
1 = ja |
Der Status der Hauptdiagnose bezieht sich auf die
Dokumentation nach §301. Dieses Datenfeld dient der Abgrenzung eines STEMI, der
erst während des Krankenhausaufenthalts entstanden ist, von
Fällen, die wegen STEMI aufgenommen wurden.
|
|
Operationen- und Prozedurenschlüssel
|
-
|
geändert Die Kodierung geschieht nach dem am
Aufnahmetag (stationär)/Behandlungstag (ambulant)
gültigen OPS-Katalog: Im Jahr 2020 durchgeführte
Operationen
sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen OPS-Katalog zu
dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist.
|
|
PCI an |
|||
PCI an Hauptstamm
|
1 = ja
|
Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei
dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!
|
|
PCI an LAD
|
1 = ja
|
Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei
dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!
|
|
PCI an RCX
|
1 = ja
|
Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei
dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!
|
|
PCI an RCA
|
1 = ja
|
Stenosen, bei denen NICHT interveniert wurde, sind bei
dieser Angabe nicht zu berücksichtigen!
|
|
PCI Merkmale |
|||
PCI mit besonderen Merkmalen
|
0 = nein
1 = ja |
Wenn eines der Merkmale der folgenden Felder vorliegt, ist „ja“ anzugeben. |
|
wenn Feld 43 = 1 | |||
PCI am kompletten Gefäßverschluss
|
1 = ja
|
Ist dann gegeben, wenn TIMI-Fluss 0, d.h. kein Kontrastmitteldurchtritt.
|
|
44.2
|
PCI eines Koronarbypasses
|
1 = ja
|
- |
PCI am ungeschützten Hauptstamm
|
1 = ja
|
Ein nicht durch ein offenes Bypass-Gefäß überbrückter Hauptstamm.
|
|
44.4
|
PCI einer Ostiumstenose LAD/RCX/RCA
|
1 = ja
|
- |
PCI am letzten verbliebenen Gefäß
|
1 = ja
|
Das letzte native oder Bypass-Gefäß, welches das vitale Myocard versorgt.
|
|
44.6
|
PCI an einer In-Stent Stenose
|
1 = ja
|
- |
44.7
|
sonstiges
|
1 = ja
|
- |
Wesentliches Interventionsziel |
|||
wenn Feld 39 IN (1;2;6;7;9) | |||
wesentliches Interventionsziel erreicht
|
0 = nein
1 = ja 2 = fraglich |
"1 = ja", bedeutet, dass der normale Koronarfluss wieder
hergestellt ist.
|
|
wenn Feld 39 IN (3;4;5) | |||
erreichter TIMI-Fluss im Zielgefäß
|
0 = TIMI 0
1 = TIMI I 2 = TIMI II 3 = TIMI III |
Dieses Datenfeld muss nur bei ACS mit ST-Hebungsinfarkt
oder mit Nicht-ST-Hebungsinfarkt und PCI erfasst werden. Bei allen
anderen PCIs erfolgt die Dokumentation, ob das wesentliche
Interventionsziel erreicht wurde, über das Feld "wesentliches
Interventionsziel erreicht". Die „Thrombolyis in myocardial
Infarction” (TIMI)-Klassifikation beschreibt den
Koronarfluss im Umfeld eines Gefäßverschlusses (Cannon 2001).
- TIMI-Fluss 0 – kein antegrader Fluss distal des Verschlusses - TIMI-Fluss I – Kontrastmittel lässt sich distal darstellen, füllt jedoch nicht das gesamte Gefäßbett - TIMI-Fluss II – Kontrastmittel füllt distal das gesamte Gefässbett aus, An- und Abstrom sind jedoch verzögert - TIMI-Fluss III – normaler Fluss |
|
Door- und Balloon-Zeitpunkt |
|||
wenn Feld 40 = 1 | |||
Door-Zeitpunkt und Balloon-Zeitpunkt bekannt?
|
0 = nein
1 = ja |
Sollte einer der zwei Zeitpunkte nicht bekannt sein, ist 0 = "nein" einzutragen.
|
|
wenn Feld 47 = 1 | |||
Door-Zeitpunkt (Datum)
|
Format: TT.MM.JJJJ
|
Als Door-Zeitpunkt gilt die Übergabezeit aus dem Notarzt-/Rettungswagenprotokoll. Werden Herzinfarktpatienten nicht über den Notarzt-/Rettungswagen aufgenommen, ist der Erstkontakt mit dem Behandlungsteam (Pflege oder Arzt) als "Door-Zeitpunkt" zu erfassen. Es sollen das Datum und die Uhrzeit angegeben werden. | |
Door-Zeitpunkt (Uhrzeit)
|
Format: hh:mm
|
Als Door-Zeitpunkt gilt die Übergabezeit aus dem
Notarzt-/Rettungswagenprotokoll. Werden Herzinfarktpatienten nicht
über den Notarzt- /Rettungswagen aufgenommen, ist der Erstkontakt
mit dem Behandlungsteam (Pflege oder Arzt) als "Door-Zeitpunkt" zu
erfassen.Es sollen das Datum und die Uhrzeit angegeben werden.
|
|
Balloon-Zeitpunkt (Datum)
|
Format: TT.MM.JJJJ
|
Als Balloon-Zeitpunkt gilt die Zeit des Aufblasens des
Dilatationskatheters in dem Koronarverschluss, der zum Herzinfarkt
geführt hat.
|
|
Balloon-Zeitpunkt (Uhrzeit)
|
Format: hh:mm
|
Als Balloon-Zeitpunkt gilt die Zeit des Aufblasens des
Dilatationskatheters in dem Koronarverschluss, der zum Herzinfarkt
geführt hat.
|
|
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Prozedur (PROZ) |
|||
Prozedurdaten |
|||
52
|
Dosis-Flächen-Produkt bekannt
|
0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 52 = 1 | |||
Dosis-Flächen-Produkt
|
Angabe in: (cGy)* cm²
Gültige Angabe: >= 0 (cGy)* cm² Angabe ohne Warnung: 100 - 30000 (cGy)* cm² |
geändert - inklusive Koronarangiografie, Lävokardiografie,
Aortografie, intrakoronare Druck(draht)messung (FFR - Fraktionelle
Flussreserve), intravaskulärer Ultraschall der
Koronargefäße (IVUS)
- exklusive Myokardbiopsie, Rechtsherzkatheteruntersuchung, Nierenarteriendarstellung, Pulmonalisangiografie, Darstellung der deszendierenden Aorta, Becken und Beingefäße und supraaortalen Gefäße |
|
applizierte Kontrastmittelmenge
|
Angabe in: ml
Gültige Angabe: >= 1 ml Angabe ohne Warnung: <= 500 ml |
geändert
|
|
Ereignisse während der Prozedur |
|||
55
|
intraprozedural auftretende Ereignisse
|
0 = nein
1 = ja |
- |
wenn Feld 55 = 1 | |||
56.1
|
koronarer Verschluss
|
1 = ja
|
- |
56.2
|
TIA/Schlaganfall
|
1 = ja
|
- |
56.3
|
Exitus im Herzkatheterlabor
|
1 = ja
|
- |
56.4
|
sonstige
|
1 = ja
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- |
Zeile | Bezeichnung | Allgemeiner Hinweis | Ausfüllhinweis |
Teildatensatz Basis (B) |
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Postprozeduraler Verlauf |
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postprozedural neu aufgetretener Herzinfarkt
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0 = nein
1 = ja, NSTEMI 2 = ja, STEMI |
Sofern bei Infarktverdacht eine ST-Hebung im EKG oder Markererhöhung
im Labor vorliegt (Markererhöhung = mindestens einer der Marker Troponin, CKMB) oder ein
Koronarverschluss angiographisch festgestellt wird. Falls die Herzkatheteruntersuchung bei
akutem Infarkt durchgeführt wird gilt: V. a. erneuten Infarkt und zweiter Anstieg der Marker
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wenn Feld 57 IN (1;2) | |||
58
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Datum des postprozedural neu aufgetretenen Herzinfarkts
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Format: TT.MM.JJJJ
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postprozedural neu aufgetretene/r TIA/Schlaganfall
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0 = nein
1 = ja, TIA 2 = ja, Schlaganfall |
Jedes postprozedural neu aufgetretene neurologische Defizit z.B. Sehstörung, Aphasie, Hemiparese
Bei den Antwortmöglichkeiten 1 oder 2 wird jeweils das als erstes vorliegende Ereignis kodiert. |
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wenn Feld 59 IN (1;2) | |||
60
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Datum der/des postprozedural neu aufgetretenen TIA/Schlaganfalls
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
postprozedurale Verlegung bzw. Einweisung zur Notfall CABG-Operation
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0 = nein
1 = ja |
Notfall-CABG ist definiert als notfallmäßig
durchgeführte Bypass-Operation innerhalb von 24 Stunden nach Herzkatheteruntersuchung
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wenn Feld 61 = 1 | |||
62
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Datum der postprozeduralen Verlegung bzw. Einweisung zur Notfall-CABG-Operation
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
postprozedurale Transfusion
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0 = nein
1 = ja |
Alle intravenösen Infusionen in Form von Blutbestandteilen (inkl. Eigenblut).
Die Differenzierung wann die Komplikation aufgetreten ist, ist von besonderer Bedeutung für
die Auswertung bzw. die Berechnung der Qualitätsindikatoren
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wenn Feld 63 = 1 | |||
64
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Datum der postprozeduralen Transfusion
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Format: TT.MM.JJJJ
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- |
postprozedurale Gefäßthrombose (punktionsnah)
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0 = nein
1 = ja |
Mit der Gefäßthrombose sind venöse Gefäßverschlüsse gemeint.
Arterielle Verschlüsse werden nicht über die QS-Dokumentation in den Einrichtungen erfasst, sondern
über die Routinedaten bei den Krankenkassen.
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wenn Feld 65 = 1 | |||
66
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Datum der postprozeduralen Gefäßthrombose (punktionsnah)
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Format: TT.MM.JJJJ
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Entlassung |
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wenn Feld 1 IN (1;2) und wenn Feld 2 IN (2;3) | |||
Entlassungsdatum
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Format: TT.MM.JJJJ
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geändert Besonderheiten bei der DRG-Fallzusammenführung
Bei DRG-Fallzusammenführung (z.B. Wiederaufnahme innerhalb der
DRG-Grenzverweildauer) ist das Aufnahmedatum
des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassungsdatum des letzten
Krankenhausaufenthaltes zu wählen. Die QS-Dokumentation
bezieht sich somit auf den zusammengeführten Fall.
Beispiel 1. Krankenhausaufenthalt vom 05.01.2019 bis zum 10.01.2019 2. Krankenhausaufenthalt (Wiederaufnahme) vom 15.01.2019 bis zum 20.01.2019 Das "Aufnahmedatum Krankenhaus" des zusammengeführten Falles ist der 05.01.2019, das "Entlassungsdatum Krankenhaus" ist der 20.01.2019 |
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Entlassungsdiagnose(n) (stationär) bzw. Quartalsdiagnose(n) (ambulant)
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-
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geändert Es sollen die Entlassungsdiagnosen (Haupt- oder
Nebendiagnosen) bzw. die Quartalsdiagnosen angegeben werden, die in
inhaltlichem Zusammenhang mit der in diesem Verfahren der
Qualitätssicherung dokumentierten Leistung stehen.
Die Kodierung geschieht nach dem am Aufnahmetag (stationär) bzw. Behandlungstag (ambulant) gültigen ICD-10-GM-Katalog: Im Jahr 2020 gestellte Entlassungsdiagnosen sind z.B. noch nach dem im Jahre 2019 gültigen ICD-10-GM-Katalog zu dokumentieren, wenn der Patient am 31.12.2019 aufgenommen worden ist. |