Ausfüllhinweise
Follow-up Leberlebendspende (LLSFU)
Stand: 22. Februar 2019 (QS-Spezifikation 2019 V04)
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Zeile Bezeichnung Allgemeiner Hinweis Ausfüllhinweis

Teildatensatz Basis (B)

Follow-up (auszufüllen nach 1, 2 und 3 Jahren)

1
Institutionskennzeichen
-

Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein Institutionskennzeichen (IK) als eindeutige Identifizierung verwendet. Mit diesem IK sind auch die für die Vergütung der Leistungen maßgeblichen Kontoverbindungen verknüpft. Die IK werden durch die "Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen (SVI)" der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen in Sankt Augustin (SVI, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) vergeben und gepflegt.
Hier ist das bei der Registrierung für die Qualitätssicherung angegebene IK zu verwenden.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.

2
entlassender Standort
-
Bei einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus mit mehreren Standorten ist der entlassende Standort mit einer eindeutigen laufenden Nummer, beginnend mit "01", anzugeben. Liegt keine Differenzierung vor, ist der Wert "00" zu übermitteln.
Die Aufschlüsselung ist nur erforderlich, wenn ein Krankenhaus über mehrere Standorte verfügt und unter einem einheitlichen Institutionskennzeichen abrechnet. In Bezug auf den Standort hat an dieser Stelle die gleiche inhaltliche Angabe wie bei der Datenlieferung nach § 21 KHEntgG zu erfolgen. Dabei muss es sich um die Standortnummer handeln, die auch für die Identifikation bei der Annahmestelle für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser verwendet wird.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
3
Betriebsstätten-Nummer
Gültige Angabe: >= 1
Diese Betriebsstätten-Nummer dient zur Unterscheidung organisatorisch getrennter Bereiche bei gleichem Institutionskennzeichen und gleicher Fachabteilungsnummer. Die Betriebsstätten-Nummer ist standardmäßig "1". Ihre Verwendung oder Nicht-Verwendung kann durch das Krankenhaus bzw. den Träger frei festgesetzt werden, wenn es keine landeseinheitliche Empfehlung bzw. Festlegung für die bestimmte Verwendungsform gibt.

Die Betriebstätten-Nummern eines Krankenhauses sollen jahrgangsübergreifend in der gleichen Weise vergeben werden, falls keine organisatorischen Veränderungen stattgefunden haben. Die Angabe der Betriebsstätten-Nummer ist optional.

Achtung: Dieses Datenfeld darf von der QS-Software vorbelegt werden.
4
Fachabteilung
-
-
5
Spender ID
Gültige Angabe: >= 1
Angabe ohne Warnung: >= 10000

ET – Nummer

6
Liegt eine wirksame Einwilligung des Patienten zur weiteren Übermittlung der Daten an das TX-Register vor?
0 = nein
1 = ja
Das Datenfeld ist als Grundlage der Datenübermittlung an das TX-Register gemäß § 15e Abs. 5 TPG von den Einrichtungen auszufüllen. Die Aufklärung und die wirksame Einwilligung muss die Vorgaben des § 15e Abs. 6 TPG erfüllen. Sind die Voraussetzungen des § 15e Abs. 6 TPG zum Zeitpunkt der Datenübermittlung erfüllt, ist im Datenfeld ein "ja" anzukreuzen. 
7
Geburtsdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
8
Geschlecht
1 = männlich
2 = weiblich
8 = unbestimmt
-
9
Datum der Leberlebendspende
Format: TT.MM.JJJJ
-
10
Datum der Follow-up-Erhebung
Format: TT.MM.JJJJ
Es gelten folgende Zeitfenster für die Follow-up Untersuchungen ab OP-Datum:
1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre minus 1 Monat als "harte" Grenze (d.h. bei Unterschreitung wird der Datensatz abgelehnt) und
1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre plus 2 Monaten als "weiche" Grenze (d.h. bei Überschreitung erfolgt eine Warnung, der Datensatz wird jedoch angenommen). Ab mehr als plus 11 Monaten wird die Nachsorge in der Auswertung dem nächsten Follow-up-Jahr zugeordnet (bzw. gilt als 3 Jahres Follow-up).

Diese Follow-up-Erhebungsfenster gelten nicht, wenn der Patient im Verlauf des betreffenden Follow-up-Jahres verstorben ist. In diesem Fall kann der Dokumentationsbogen immer abgeschlossen werden.
11
Art der Follow-up-Erhebung
1 = Patient war persönlich im KH
2 = telefonischer Kontakt mit Patient
3 = telefonischer Kontakt mit weiterbehandelndem Arzt
4 = schriftliche Information vom weiterbehandelnden Arzt
5 = Information durch Angehörigen/Betreuer/Empfänger
6 = kein Kontakt zu Patient, weiterbehandelndem Arzt oder Angehörigen/Betreuer/Empfänger
-
12
Follow-up: Jahr(e) nach Lebendspende
Gültige Angabe: 1 - 10
Angabe ohne Warnung: <= 3
Bitte Nummer des Follow-up-Jahres eintragen. Eine Dokumentationsverpflichtung besteht für das Follow-up 1, 2 und 3 Jahre nach der Transplantation. Eine freiwillige Dokumentation über diesen Zeitraum hinaus ist möglich.
13
Spender verstorben
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt oder Follow-up nicht möglich
Ausprägung 9: unbekannt oder Follow-up-Untersuchung seitens des Patienten nicht erfolgt
wenn Feld 13 = 1
14
Todesdatum
Format: TT.MM.JJJJ
-
wenn Feld 13 = 0
Bilirubin i. S. in mg/dl
Angabe in: mg/dl
Gültige Angabe: >= 0,1 mg/dl
Angabe ohne Warnung: <= 50 mg/dl
Bitte aktuellen Bilirubinwert in mg/dl eintragen, sofern die Bestimmung des Bilirubinwertes in dieser Einheit erfolgt.
Bilirubin i. S. in µmol/l
Angabe in: µmol/l
Gültige Angabe: >= 0,1 µmol/l
Angabe ohne Warnung: <= 855 µmol/l
Bitte aktuellen Bilirubinwert in µmol/l eintragen, sofern die Bestimmung des Bilirubinwertes in dieser Einheit erfolgt.
15.3
Bilirubin i. S. unbekannt
1 = ja
-
wenn Feld 13 = 0
16.1
Gamma-GT
Angabe in: U/l
Gültige Angabe: >= 0 U/l
-
16.2
Gamma-GT unbekannt
1 = ja
-
Komplikation nach Clavien-Dindo-Klassifikation
0 = nein
1 = Grad I (erlaubte Behandlungsoptionen)
2 = Grad II (weiterführende pharmakologische Behandlung, EKs, parenterale Ernährung )
3 = Grad III (chirurgische, radiologische oder endoskopische Intervention)
4 = Grad IV (lebensbedrohliche Komplikation)
5 = Grad V (Tod)
Clavien-Dindo-Klassifikation:

Grad I = Jede Abweichung vom normalen postoperativen Verlauf ohne Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung oder chirurgischer, radiologischer, endoskopischer Intervention. Erlaubte Behandlungsoptionen: Medikamente wie: Antipyretika, Analgetika, Diuretika, Elektrolyte; Physiotherapie; in diese Gruppe fallen ebenfalls Wundinfektionen, die am Patientenbett eröffnet werden.

Grad II = Notwendigkeit pharmakologischer Behandlung mit anderen als bei Grad I erlaubten Medikamenten.

Grad III = Notwendigkeit chirurgischer, radiologischer oder endoskopischer Intervention:
a: in Lokalanästhesie
b: in Allgemeinnarkose

Grad IV = Lebensbedrohliche Komplikation (inklusive zentralnervöser Komplikation) die Behandlung auf der Intensivstation notwendig macht  
a: Versagen eines Organsystems (inklusive Dialyse)
b: Multiorganversagen

Grad V = Tod des Patienten

Die Einstufung der Komplikation in die Clavien-Dindo-Klassifikation erfolgt nach diagnostischem bzw. therapeutischem Handlungsbedarf.
Die detaillierte Klassifikation wurde von Dindo et. al 2004 in Annals of Surgery publiziert:
Dindo D, Demartines N, Clavien P-A. Classification of Surgical Complications: A New Proposal With Evaluation in a Cohort of 6336 Patients and Results of a Survey. Annals of Surgery. 2004;240(2):205-213. doi:10.1097/01.sla.0000133083.54934.ae.
17.2
unbekannt, ob Komplikation vorliegt
1 = ja
-
wenn Feld 17.1 IN (1;2;3;4;5)
18.1
Gallenwegskomplikation
1 = ja
-
Narbenhernie
1 = ja
Bitte "ja" angeben, wenn ein entsprechender Befund vorliegt, bzw. eine operative Versorgung im Follow-up-Zeitraum erfolgt ist.
18.3
leberbezogene Komplikationen
1 = ja
-
18.4
intraabdominelle Komplikationen
1 = ja
-
18.5
sonstige eingriffsspezifische Komplikationen
1 = ja
-
19
Lebertransplantation des Lebendspenders erforderlich
0 = nein
1 = ja
9 = unbekannt
Bitte "ja" angeben, wenn der Lebendspender im Follow-up-Zeitraum transplantiert wurde. Eine Transplantation während des stationären Aufenthalts zur Lebendspende oder Domino-Transplantation ist hier nicht erneut zu dokumentieren.
wenn Feld 19 = 1
20
Datum der letzten Transplantation
Format: TT.MM.JJJJ
-